Öffentliche Aufforderung zur Benennung von Wahlberechtigten für die Berufung von Beisitzern für die Wahlvorstände der Gemeinde Ensdorf anlässlich der Landrats- und Bürgermeisterwahl am 22.01.2012
Nach § 9 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 09. November 2008 (Amtsbl. S. 1835) in Verbindung mit § 4 der Kommunalwahlordnung (KWO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Dezember 2008 (Amtsbl. 2009 S. 20) habe ich für jeden Wahlbezirk in der Gemeinde Ensdorf einen Wahlvorstand zu bilden
Im Wahlgebiet sind 5 allgemeine Wahlbezirke und 1 Briefwahlbezirk gebildet.
Die Wahlvorstände bestehen aus dem/r Wahlvorsteher/in als Vorsitzende/n, seinem/ihrer Stellvertreter/in und weiteren sechs Wahlberechtigten der Gemeinde Ensdorf als Beisitzer/innen.
Die Beisitzer/innen sollten möglichst in dem Wahlbezirk wohnen, für den der Wahlvorstand gebildet wird. Bei der Berufung der Beisitzer/innen sind die in der Gemeinde vertretenen Parteien und Wählergruppen nach Möglichkeit zu berücksichtigen.
Ich fordere hiermit die in der Gemeinde Ensdorf vertretenen Parteien und Wählergruppen auf, Wahlberechtigte als Beisitzer/innen für die Bildung von 6 Wahlvorstände zu benennen.
Die Vorschläge sind bis spätestens 01. Dezember 2011 bei mir einzureichen.
Bei Bestellung von Beisitzer/innen können nur rechtzeitig eingehende Vorschläge berücksichtigt werden.
Ensdorf, den 25. Oktober 2011
Der Gemeindewahlleiter
Erster Beigeordneter
Manfred Altmaier
