EU-Umgebungslärmrichtlinie: Die erste Stufe der Lärmkartierung ist im Saarland abgeschlossen. Die zweite Stufe wird jetzt in Angriff genommen.
Am 15. Juni 2002 haben das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union die sogenannte Umgebungslärmrichtlinie erlassen. Diese soll helfen schädliche Auswirkungen durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern. Wichtige Bestandteile dieser Richtlinie sind:
Die Umgebungslärmrichtlinie gilt übrigens nicht für Lärm, der von der betroffenen Person selbst verursacht wird, für Lärm durch Tätigkeiten innerhalb von Wohnungen, Nachbarschaftslärm, Lärm am Arbeitsplatz oder in Verkehrsmitteln oder Lärm, der auf Tätigkeiten in militärisch genutzten Gebieten zurückzuführen ist.
Mit dem "Gesetz zur Umsetung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm" vom 24.06.2005 wurde die EU-Umgebungslärmrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Dieses Gesetz verpflichtet die zuständigen Behörden zur Ausarbeitung von Lärmkarten und zwar in der ersten Stufe bis zm 30. Juni 2007 für die folgenden Hauptlärmquellen:
Zur Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie hat das Ministerium für Umwelt, Energie und Verkehr des Saarlandes das Zentrum für Bodenschutz und Flächenhaushaltspolitik (ZBF) an der FH Trier, Standort Umwelt-Campus Birkenfeld beauftragt, die Strategische Lärmkartierung für die ca. 250 km betroffenen Straßen (über 6 Millionen KFZ pro Jahr) im Rahmen eines Forschungsprojekts durchzuführen. Das Projekt wurde von Frau Prof. Dr. Kerstin Giering geleitet. Die Gemeinde Ensdorf war in dieser ersten Stufe lediglich mit dem 390 Meter langen Abschnitt der Provinzialstraße zwischen der Einmündung der Straße "Am Schwalbacher Berg" und dem Verkehrskreisel am Rathaus lt. Planungsunterlagen von der aktuellen Lärmaktionsplanung betroffen. Der Gemeinderat Ensdorf hat hierzu in seiner Sitzung vom 26.06.2008 einstimmig folgenden Beschluss gefasst:
Der Gemeinderat beschließt, dass für den von der Lärmaktionsplanung betroffenen Straßenabschnitt die Verwaltung dem Ministerium für Unwelt, Energie und Verkehr folgende Maßnahmen vorschlagen soll:
Alle Maßnahmen sollen im Hinblick darauf überprüft werden, dass die Verkehrszählungen nach Öffnung der B 269 zugrunde gelegt werden.
Die Ergebnisse dieser Lärmkartierung sind im Internet auf folgender Seite einsehbar. Informationen rund um die Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie im Saarland erhalten Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Umwelt, Energie und Verkehr des Saarlandes.
Zweite Stufe der Lärmaktionsplanung
Bis zum 30.06.2012 müssen alle Hauptverkehrsstraßen mit einem jährlichen Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Millionen Fahrzeugen und Haupteisenbahnstrecken mit jährlich mehr als 30.000 Zügen kartiert werden. Eine Pflicht zur Kartierung besteht ebenfalls für Ballungsräume mit mehr als 100.000 Einwohnern. Für die betreffenden Lärmquellen müssen bis zum 18.07.2013 Lärmaktionspläne von den Gemeinden ausgearbeitet werden. Die Situation im Saarland gestaltet sich so, dass ca. 850 km Straße, 260 km Bahnstrecke (Eisenbahnbundesamt) und 1 Ballungsraum (Großraum Saarbrücken) zu kartieren sind. Das Ministerium für Umwelt, Energie und Verkehr unterstützt die saarländischen Gemeinden bei der Erstellung der Lärmkarten auch in der 2. Stufe der Lärmminderungsplanung.