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Aktuelle Änderungen der StVO

Halteverbot

Im folgenden Text informieren wir Sie auszugsweise über die aktuellen Änderungen der StVO. Es sind in einigen Bereichen härtere Strafen vorgesehen. Insbesondere wird auf die Regelungen im Bereich der Radwege hingewiesen.  

Verstoß gegen die Bildung einer Rettungsgasse

Wer keine Rettungsgasse bildet, zahlt bisher 200 Euro Bußgeld und bekommt zwei Punkte in Flensburg. Neu ab dem 28. April: Zusätzlich gibt es einen Monat Fahrverbot.

Fahrer, die durch die Rettungsgasse fahren oder sich an Einsatzfahrzeuge dranhängen, müssen ebenfalls mit deutlich härteren Strafen rechnen: Sie kassieren eine Strafe von bis zu 320 Euro, zwei Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot.

Was kostet Halten in zweiter Reihe?

In zweiter Reihe zu halten, um jemanden aussteigen zu lassen oder etwas ein- oder auszuladen war bislang nicht erlaubt – wurde aber oft geduldet. Das Halten in zweiter Reihe kostete bislang 15 Euro, das Parken 20 Euro.

Nun wird dies deutlich härter bestraft. Die neue StVO sieht vor, dass Halten in zweiter Reihe mit 55 Euro geahndet wird; bei Behinderung des Straßenverkehrs werden sogar 70 Euro fällig und es gibt einen Punkt in Flensburg. 

Was droht Fuß- und Radwegparkern?

Die Novelle der Straßenverkehrsordnung sieht ein "generelles Haltverbot auf Schutzstreifen" vor. Bislang durften Autos noch bis zu drei Minuten auf den Schutzstreifen für Radfahrer halten, diese Regelung wird aufgehoben.

Für das Halten auf dem Schutzstreifen werden nun 50 Euro fällig, für das Halten mit Behinderung gibt es ein Bußgeld in Höhe von 70 Euro sowie einen Punkt in Flensburg.

Wie wird Rasen bestraft?

Künftig wird Rasen schon eher mit einem Fahrverbot bestraft. Mit einem einmonatigen Fahrverbot muss man demnach innerorts bei einer Überschreitung ab 21 km/h und außerorts ab 26 km/h rechnen.

Überschreitung

Regelsatz/ Punkte innerorts

Regelsatz/ Punkte außerorts

Fahrverbot innerorts

Fahrverbot außerorts

bis 10   km/h

30 €

20 €

-

-

11-15 km/h

50 €

40 €

-

-

16-20 km/h

70 €

60 €

-

-

21-25 km/h

80 € / 1   Punkt

70 € / 1   Punkt

1 Monat

-

26-30 km/h

100 € / 1   Punkt

80 € / 1   Punkt

1 Monat

1 Monat

31-40 km/h

160 € / 2   Punkte

120 € / 1   Punkt

1 Monat

1 Monat

41-50 km/h

200 € / 2   Puntke

160 € / 2   Punkte

1 Monat

1 Monat

51-60 km/h

280 € / 2 Punkte

240 € / 2   Punkte

2 Monate

1 Monate

Welche neuen Schilder gibt es?

Die bestehende Regelung zum Grünen Pfeil wird erweitert. Das Schild an Ampeln wird auch für Radfahrer gelten, wenn sie von einem Radfahrstreifen oder Radweg aus rechts abbiegen wollen. Zusätzlich soll ein eigenes Grünpfeilschild nur für Radler geplant.

Darf man Blitzer-Apps auf Smartphones benutzen?

Nein, die Novelle bringt ein ausdrückliches Verbot von Blitzer-Apps. Fahrzeugführende Blitzer-Apps, z. B. auf Smartphones oder in Navigationssystemen, dürfen während der Fahrt nicht verwendet werden. Dies galt zwar auch vorher schon, wird nun jedoch nochmals deutlich klargestellt. Wer dennoch während der Fahrt die App nutzt, riskiert eine Geldbuße von 75 Euro und einen Punkt in Flensburg.

Was gilt beim Überholen von Radfahrern?

Autofahrer müssen ab dem 28. April beim Überholen von Radlern einen Mindestabstand einhalten. 1,50 Meter sind es innerorts und 2 Meter außerorts. 

Den Mindestabstand müssen Fahrer von Autos, Lastwagen und Motorrädern ebenfalls einhalten, wenn sie Fußgänger oder Elektrokleinstfahrzeuge wie E-Tretroller überholen. Bisher war in der StVO nur von ausreichendem Seitenabstand die Rede.

Neue Regeln beim Abbiegen

Wenn Ihr Fahrzeug mindestens 3,5 Tonnen wiegt, dürfen Sie aus Gründen der Sicherheit künftig nur noch in Schrittgeschwindigkeit rechts abbiegen. Bei Verstößen können Bußgelder in Höhe von 70 Euro erhoben werden. Außerdem wird ein Punkt im Fahreignungsregister eingetragen.

Falsches Parken

Einen Schwerbehinderten-Parkplatz unerlaubt zu nutzen, kostet künftig 55 Euro (bisher 35 Euro). Auch wenn Sie unerlaubt einen Parkplatz für Elektroautos nutzen, kostet das künftig. 

Bitte legen Sie einen besonderen Augenmerk auf diese neuen Regelungen, die unter anderem, verstärkt dem Schutz der Radfahrer dienen sollen.

Quelle: ADAC.de

 

 

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Ortspolizeibehörde

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