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Alters- und Ehejubiläen 2020

Die Gemeinde Ensdorf will auch im kommenden Jahr verschiedene Jubilare ehren.

Altersjubilare

Die Gemeinde Ensdorf will auch im kommenden Jahr wieder die Altersjubilare ehren, die das 80., 85., 90. usw. Lebensjahr feiern.  

Ich bitte die Bürgerinnen und Bürger, die für eine dieser Ehrungen in Frage kommen und eine Ehrung durch die Gemeinde wünschen, dies anhand des nachfolgen­den Formulars bis spätestens 13. Dezember 2019 der Gemeinde­verwaltung mitzu­teilen.

Anträge werden im Zimmer 206 des Rathauses entgegengenommen. 

Es werden folgende Ehrengeschenke gewährt:  

Ab dem 90. Lebensjahr bekommen die Jubilare jedes Jahr ein Glückwunschschreiben des Bürgermeisters. 

Ab dem 90., 95., 100. Lebensjahr bekommen die Jubilare zusätzlich ein Glückwunschschreiben des Ministerpräsidenten.

Ab dem 100. Geburtstag werden die Jubilare jedes Jahr vom Bürgermeister und zusätzlich vom Landrat gratuliert. 

Ab dem 100., 105. usw. Geburtstag bekommen die Jubilare zusätzlich ein Glückwunschschreiben vom Bundespräsidenten.  Falls bei Ihnen ein Sperrvermerk nach § 50 Abs. 5 i. V. m. § 50 Abs. 2 Bundesmeldegesetz (Auskunftssperre bei Alters- und Ehejubiläen) vorliegt, möchten wir Sie darauf hinweisen, dass Sie in diesem Fall weder ein Gratulationsschreiben erhalten noch eine Ehrung vorgenommen wird.  

Wenn Sie dies dennoch wünschen, bitten wir Sie um eine schriftliche Erklärung, die Sie bitte im Sekretariat der Gemeinde Ensdorf, Zimmer 206, abgeben. 

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