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Appell an alle Hundehalter und Hundeführer

Aktuelle Beschwerden von Bürgern über Belästigungen durch freilaufende Hunde geben Anlass, die wichtigsten Vorgaben der „Polizeiverordnung über die Aufrechterhaltung der Sicherheit auf Straßen und Anlagen in der Gemeinde Ensdorf“, erneut in Erinnerung zu rufen:

- Hunde dürfen nicht ohne Aufsicht frei herumlaufen. Innerhalb der bebauten Ortslage und im touristisch erschlossenen Gebiet der Bergenhalde Ensdorf sind Hunde an der Leine zu führen.

- Die Mitnahme von Hunden, ausgenommen Blindenführhunde und andere Assistenzhunde auf Kinderspielplätzen, Liegewiesen, Sportanlagen und in Badeanstalten ist verboten.

„Mein Hund macht nichts“ oder ähnliche Aussagen können nicht als Entschuldigung akzeptiert werden. Das Nachlaufen, Beschnuppern oder Ankläffen stellt bereits eine Belästigung dar, die Spaziergängern oder Fahrradfahrern nicht zugemutet werden kann. Das Verhalten eines ansonsten gutmütigen Hundes kann sich ändern, wenn z.B. ein Spaziergänger selbst einen Hund mit sich führt. Keinesfalls kann eine abgeschlossene Hundehaftpflichtversicherung als Argument angebracht und als Befreiung von den Regelungen der Polizeiverordnung ins Feld geführt werden.

An dieser Stelle möchte ich auch darauf hinweisen, dass durch die Hunde verursachten Verunreinigungen auf Verkehrsflächen sowie in öffentlichen Anlagen von den Führern der Hunde unverzüglich zu beseitigen sind.

Hierzu ist ein geeignetes Hilfsmittel für die Aufnahme und den Transport des Hundekotes mitzuführen (z.B. Tütchen). Hundekot ist Abfall und gehört in Ihre Restmülltonne oder in die an vielen Standorten unserer Gemeinde aufgestellten Hundetoiletten. Das Zahlen der Hundesteuer rechtfertigt nicht die öffentlichen Verkehrsflächen und öffentlichen Grünanlagen als „Hundetoilette“ zu benutzen.

Es ist ein Ärgernis für uns alle, wenn öffentliche Flächen rücksichtslos verunreinigt werden. Der unerfreuliche Anblick und Gestank belästigt die Bevölkerung und erschwert dem Personal unseres Bauhofs erheblich sein Arbeiten.

Ich appelliere an das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme.

Verstöße gegen die o.g. Zuwiderhandlungen können mit einer Geldbuße geahndet werden. 

Der Bürgermeister

als Ortspolizeibehörde

Jörg Wilhelmy

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