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Bestattungen finden weiterhin nur im engen Kreis statt

Urnenrasenreihengräber

Zu diesem Personenkreis gehören, ausgehend von der oder dem Verstorbenen, der Kreis der Angehörigen des eigenen Haushalts, Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweilige Haushaltsangehörige sowie Angehörige eines weiteren Haushalts. Unter den teilnehmenden Personen ist ein Mindestabstand von 1,5m einzuhalten. Darüber hinaus sollen Ausnahmegenehmigungen von der Ortspolizeibehörde erteilt werden, soweit dies im
Einzelfall aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar ist.

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