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Das Saarland-Modell bringt zahlreiche Lockerungen ab dem 6. April
Der saarländische Ministerrat hat für das Saarland-Modell einen Drei-Stufen-Plan beschlossen

In Verbindung mit negativen Schnelltests sowie der Einhaltung von Maßnahmen zur Hygiene und Kontaktnachverfolgung sollen künftig folgende Lockerungen ermöglicht werden:

private Zusammenkünfte und Veranstaltungen im Außenbereich sind für max. 10 Personen wieder möglich. 

Veranstaltungen sind mit Kontaktnachverfolgung und nach vorheriger Anmeldung bei der zuständigen Ortspolizeibehörde gestattet. Die Außengastronomie darf mit Kontaktnachverfolgung und vorheriger Terminbuchung öffnen. Im Rahmen der aktuellen Kontaktbeschränkungen geht das auch ohne Test. Darüber hinaus sind maximal 10 Personen pro Tisch erlaubt, wenn alle Gäste einen negativen Test vorlegen können.

Kontaktsport wie z.B. Fußball ist im Außenbereich und kontaktfrei im Innenbereich (z.B. Tennis in der Halle oder Training im Fitnessstudio) mit negativem Test wieder möglich. Gleiches gilt für Theater, Konzerthäuser, Opernhäuser und Kinos.

Schüler*innen an weiterführenden Schulen sollen künftig wieder am Präsenzunterricht teilnehmen. In diesem Zusammenhang gilt ab dem 19. April eine Testpflicht. Zweimal wöchentlich müssen sich die Schüler*innen dann testen lassen. Wer das nicht tut, soll weiter ein Lernangebot für zu Hause bekommen. Die vorgelegten Tests müssen den Anforderungen des RKI entsprechen und dürfen sie nicht älter als 24 Stunden sein. Das Ergebnis ist durch die durchführende Stelle wie etwa Testzentren, Schulen, Apotheken, Ärzte, Betriebe und Behörden zu bescheinigen. Alternativ können Selbsttests unter Aufsicht auch vor Ort durchgeführt werden. Kinder unter 6 Jahren müssen sich nicht testen lassen.

Drei-Stufen-Plan im Saarland

Der saarländische Ministerrat hat für das Saarland-Modell einen Drei-Stufen-Plan beschlossen, in den das aktuelle Infektionsgeschehen und die Krankenhausversorgung einbezogen werden sollen:

Stufe 1: stabiles Infektionsgeschehen (Inzidenz unter 100)

Die Öffnungen gelten uneingeschränkt und sind lediglich an die Vorlage eines negativen Tests sowie Maßnahmen zu Hygiene und Kontaktnachverfolgung gebunden.

Stufe 2 gesteigertes Infektionsgeschehen (Inzidenz über 100)

Bei einer Inzidenz von über 100 für drei Tage wird die Testpflicht auf alle geöffneten Bereiche ausgeweitet (Einzelhandel, alle körpernahen Dienstleistungen, etc.). Ausnahmen davon wird es lediglich für Bedarfe der Grundversorgung geben, wie Lebensmittel oder Bankdienstleistungen oder medizinische Behandlungen.

Stufe 3: drohende Überlastung des Gesundheitswesens

Rücknahme aller Öffnungsschritte und konsequenter Lockdown. Genaue Richtlinien oder Kennzahlen, wann das Gesundheitswesen zu überlasten droht, hat die saarländische Landesregierung bislang allerdings noch nicht veröffentlicht. 

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