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Neue Energiesparmaßnahmen seit 1. September 2022

Um den Energieverbrauch in Deutschland deutlich zu reduzieren, hat die Bundesregierung eine Verordnung für kurzfristig wirksame Energiesparmaßnahmen verabschiedet.  Sie gilt ab 01. September 2022 bis 28. Februar 2023.

Hier die wichtigsten Regeln im Überblick:

Was gilt am Arbeitsplatz?

In einem öffentlichen Gebäude gilt am Büro-Arbeitsplatz eine maximale Raumtemperatur von 19 Grad – je nach Art der Tätigkeit gelten andere Höchsttemperaturen, etwa zwölf Grad bei körperlich schwerer Arbeit. Medizinische Einrichtungen, Kitas und Schulen sind von dem Energiespargesetz nicht betroffen.

Was gilt für Mieter?

Vertragsklauseln in Mietverträgen über eine bestimmte Temperatur sind für die sechs Monate ausgesetzt. Mieterinnen und Mieter, die Energie einsparen und die Heizung herunterdrehen wollen, sollen dies auch tun dürfen.

Was gilt für Poolbesitzer?

Private Innen- und Außenpools dürfen nicht mit Gas oder Strom geheizt werden, außer das Schwimmbad wird für therapeutische Anwendungen genutzt. Poos in Hotels, Freizeiteinrichtungen oder Rehazentren sind nicht betroffen.

Was gilt für den Einzelhandel?

Das dauerhafte Offenhalten von Ladentüren und Eingangssystemen in Geschäftsräumen des Einzelhandels ist untersagt, es sei denn, es handelt sich um einen Notausgang oder Fluchtweg. Werbeanlagen, also auch Schaufenster, dürfen von 22 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages nicht beleuchtet sein.

Was gilt für öffentliche Gebäude?

In öffentlichen Gebäuden sollen Flure, Foyers oder Technikräume möglichst nicht mehr geheizt werden, außer, es gibt dafür sicherheitstechnische Gründe. Ausgenommen sind Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und Kitas. Es soll kein warmes Wasser für`s Händewaschen in öffentlichen Gebäuden geben, es sei denn, es ist aus hygienischen Gründen vorgeschrieben. Die Beleuchtung öffentlicher Gebäude von außen aus rein ästhetischen oder repräsentativen Gründen ist untersagt, brennen darf die Sicherheits- und Notbeleuchtung.

Weitere Sparmaßnahmen sind ab 01. Oktober geplant. Sie betreffen öffentliche, private und Firmengebäude.

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