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Erhöhung der gesplitteten Abwassergebühr in Ensdorf

Zum 1. Januar 2020 hat die Gemeinde Ensdorf aufgrund der Rechtsprechung die gesplittete Abwassergebühr eingeführt. Das bedeutet, dass eine Aufteilung der jährlichen Gesamtkosten des Abwasserwerkes in einen Anteil Schmutzwasser und einen Anteil Niederschlagswasser erfolgt. Da die Kommunen bei der Festsetzung der Abwassergebühren nach dem Kostendeckungsprinzip arbeiten müssen, was bedeutet, dass die jährlichen Aufwendungen des Abwasserwerks durch das Gebührenaufkommen zu 100 % zu decken sind, erfolgt eine jährliche Gebührenanpassung. Die Neukalkulation für das Jahr 2023 legte Bürgermeister Jörg Wilhelmy dem Ensdorfer Gemeinderat Ende 2022 vor. Dabei schloss der Plan-Ist-Vergleich für 2021 mit einem positiven Ergebnis ab, der entsprechende Betrag ist bis 2023 auszugleichen und den Bürgerinnen und Bürgern über die Gebührenkalkulation zu erstatten. Dennoch machen ständig steigende Betriebskosten die Erhöhung von Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühr unumgänglich. Bei der Gebührenkalkulation musste auch die Erhöhung des einheitlichen Verbandsbeitrages durch den EVS zum 01.01.2023 auf 3,146 €/m³ gegenüber vorher 3,054 €/m³ verbrauchtem Frischwasser mit eingerechnet werden. Der Gemeinderat hat am 15.12.2022 einstimmig die Erhöhung der Schmutzwassergebühr von 2,26 €/m³ auf 2,92 €/m³ und der Niederschlagswassergebühr von 0,27 €/m² auf 0,34 €/m² beschlossen. Bürgermeister Jörg Wilhelmy möchte aber nicht unerwähnt lassen, dass die jetzigen Abwassergebühren trotz der aktuellen Erhöhung immer noch niedriger ausfallen als in den Jahren 2020 und 2021. Die entsprechenden Gebührenbescheide der TWE werden in den nächsten Wochen zugestellt. 

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