Sprungziele
Facebook
Kontakt
Veranstaltungen
WhatsApp
Instagram
Inhalt

Fristverlängerung zur Abgabe der Erklärungen zur Grundsteuerreform

Die Frist zur Abgabe der Feststellungserklärungen für Grundsteuerzwecke ist am 31.01.2023 offiziell abgelaufen. Laut Mitteilung des Ministeriums der Finanzen und Wissenschaft vom 01.02.2023 fehlen im Saarland jedoch noch 1/3 der Erklärungen. Die Pflicht, die Feststellungserklärung einzureichen, besteht auch nach dem 31.01.2023 weiter.

Reichen Sie Ihre Erklärung daher bitte schnellstmöglich ein (bis spätestens 30.04.2023).

Das Ministerium hat daher die häufigsten Fragen und Irrtümer beantwortet und stellt diese allgemeinen Tipps und Hinweise den Städten und Gemeinden zur Verfügung.

Wer die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes nicht einreicht, wird zunächst durch die Finanzverwaltung ein Erinnerungsschreiben erhalten. Bis Ende April wird es keine Verspätungszuschläge, Zwangsmaßnahmen oder Schätzungen geben.

Auf der Homepage des Ministeriums der Finanzen und für Wissenschaft finden Sie Informationen rund um das Thema Grundsteuerreform unter

https://www.saarland.de/mfw/DE/portale/steuernundfinanzaemter/Grundsteuerreform/Grundsteuerreform_node.html

Dort sehen Sie außerdem einen neuen Unterpunkt "Häufig gestellte Fragen". Zu finden sind hier zwei Fragenkataloge. Der eine befasst sich mit aktuellen Fragen und Antworten rund um die Feststellungserklärung, der andere mit Fragen und Antworten rund um das Informationsschreiben der Finanzverwaltung. 

Außerdem finden Sie die Schritt-für-Schritt-Anleitungen über Elster unter

https://www.saarland.de/mfw/DE/portale/steuernundfinanzaemter/Grundsteuerreform/_documents/anleitungen.html

und 

Formulare für Härtefälle unter

https://www.saarland.de/mfw/DE/portale/steuernundfinanzaemter/Grundsteuerreform/_documents/grundsteuer-antraege.html .

Randspalte

nach oben zurück