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Aufstellung Nachtragshaushaltsplan 2022

Aufgrund hoher Gewerbesteuerrückzahlungen aus Vorjahren an ein großes saarländisches Unternehmen war die Gemeinde Ensdorf verpflichtet einen Nachtragshaushaltsplan aufzustellen, da die erheblichen Auszahlungen bei einzelnen Haushaltspositionen die Einnahmen der Gemeinde erheblich reduzierten. Die auf den Saarlandpakt zurückgehende sogenannte Defizitobergrenze hat die Gemeinde Ensdorf glücklicherweise nicht gerissen (sonst hätte eine Rückzahlung von Zuschüssen im Raum gestanden), was gleichzeitig auch Voraussetzung für die Genehmigung des Nachtragshaushaltes war. Das in den vergangenen Jahren schon zurückhaltend angesetzte Gewerbesteueraufkommen hatte in den jeweiligen Haushalten immerhin den positiven Effekt, dass die Ergebnisse der Jahresrechnungen (positiv) über den Planwerten der Haushaltsansätze gelegen haben und somit die Ausgleichs- bzw. allgemeine Rücklage dementsprechend aufgefüllt werden konnte. Um die hohen Rückzahlungen leisten zu können musste der Liquiditätskredit erhöht werden. Der Ensdorfer Gemeinderat beschloss am 15. Dezember vergangenen Jahres den Ergebnishaushalt im Gesamtergebnis des Nachtragshaushaltes 2022 mit rund -4,3 Mio. €.

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