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Neuer "Schutzstreifen" für Radfahrer - eine Initiative zur Förderung des Alltagsradverkehrs in unserer Gemeinde

Unübersehbar wurden im April beiderseits der Provinzialstraße auf einer 950 Meter langen Strecke ein Schutzstreifen für den Radverkehr aufgebracht. Damit ist der Lückenschluss zwischen dem Radweg in Richtung Bous und dem neuen Kreisel erfolgt. Bereits im Herbst des vergangenen Jahres sind als Teilprojekt dieser Baumaßnahme die Randbereiche der Straßendecke saniert worden. Nach dem Entfernen des Mittelstreifens und der alten Markierungen an den Straßenrändern wurden nun die Schutzstreifen in einer langlebigen Ausführung (Heißplastikmasse) lückenlos (mit Ausnahme der Bus-Kaps) aufgebracht. 40 Fahrrad-Piktogramme im Abstand von jeweils 50 Metern weisen die markierte Strecke als Schutzzone für die Radfahrer aus.

 

Das Projekt wird zu 40% aus Mitteln der Nationalen Klimaschutzinitiative (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit) – Geschäftsbereich Kommunaler Klimaschutz beim PTJ (Projektträger Jülich) sowie mit weiteren 20 % „on top“ über die Richtlinie zur Förderung regionaler Klimaschutzprojekte und der Elektro-Fahrrad-Mobilität im Saarland (EMOB) des Saarländischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr bezuschusst. Die restlichen 40% der Kosten entfallen somit auf die Gemeinde Ensdorf.

Laut Richtlinie des Wirtschaftsministeriums sollen der Verkehrssektor energieeffizienter und umweltverträglicher gestaltet und die Potentiale im Alltagsradverkehr optimiert werden.

Durch die Markierung der Schutzstreifen erhöht die Gemeinde im betreffenden Bereich die Sicherheit ihrer Verkehrs- und deren Nebenräume und erwartet damit einhergehend eine „Entschleunigung“ des motorisierten Verkehrs auf unserer Hauptverkehrsachse.

(Wann) darf der Schutzstreifen überfahren werden?

Gemäß § 42 Abs. 2 Anl. 3 Abschnitt 8, Nr. 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO) darf, wer ein Fahrzeug führt, auf der Fahrbahn durch Leitlinien markierte Schutzstreifen für den Radverkehr nur bei Bedarf überfahren werden (z.B. bei größeren Fahrzeugen wie Bus, LKW… im Begegnungsverkehr). Der Radverkehr darf dabei nicht gefährdet werden.

Gemäß Nr. 3 darf, wer ein Fahrzeug führt, auf dem durch Leitlinien markierten Schutzstreifen nicht parken. Auf die entsprechenden Folgen im Sinne einer begangenen Ordnungswidrigkeit bei Missachtung der Regelung wird hiermit noch einmal verwiesen.

Das Parken in den vorhandenen Parkbuchten bzw. auf dem vorhandenen Parkstreifen ist weiterhin erlaubt.

Gemäß §5 StVO muss beim Überholen ein ausreichender Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere zu den zu Fuß Gehenden und zu den Rad Fahrenden eingehalten werden.

Mehr zum PTJ erfahren Sie hier:Klimaschutz-Kommunen


Klimaschutz

Was ist die Nationale Klimaschutzinitiative?

 

Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert das Bundesumweltministerium seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasimmissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab:

Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.

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