Richtigstellung zum Musterhygieneplan
In der letzten Ausgabe der Bürgermeister-Ecke wurde auf die zwischenzeitlich verschärften Regelungen im Musterhygieneplan des Ministeriums hingewiesen.
Hierbei hatte uns zwischenzeitlich die Aktualität überrollt.
Und zwar gelten nunmehr folgende Regeln:
- Regelmäßiges Lüften in den Klassen: Alle 20 Minuten muss eine Stoßlüftung von 3-5 Minuten erfolgen, ebenso eine Stoßlüftung/ Querlüftung nach jeder Unterrichtsstunde und in den Pausen.
- Es muss ein Lüftungsprotokoll durch die LehrerInnen geführt werden
- Einhalten einer festen Sitzordnung, wenn eine strikte Trennung der einzelnen Klassen nicht möglich ist
- Ein Tragen der MNB und/ oder Visiere auch während des Unterrichts wird dem Lehrpersonal durch das Ministerium empfohlen.
- Das Tragen einer MNB für SchülerInnen der Klassenstufe 1-4 während des Unterrichts ist nicht verpflichtend.
- Keine schulfremden Personen in der Einrichtung: Allen Personen, die nicht zur Gewährleistung des schulischen Unterrichts- und Betreuungsangebots benötigt werden, ist der Zutritt zum Schul-/ Betreuungsgelände während der Unterrichtszeit verboten (z.B. Eltern, Handwerker, etc.).