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Elektronische Übermittlung von Gesundheitsdaten im Rahmen der Corona-Verordnung an die Gemeinde Ensdorf

Die Übermittlung von Impf-, Genesenen- sowie Testnachweisen nach § 4b Abs. 3 und Abs. 4 VOCP von betroffenen Personen an die zuständigen Behörden (Ortspolizeibehörden/Gesundheitsämter) stellt eine Verarbeitung von Gesundheitsdaten gemäß Art. 9 Abs. 1, Art. 4 Nr. 15 DSGVO dar.

Es handelt sich dabei um eine Verarbeitung von Gesundheitsdaten besonders sensiblen Inhalts, da aus ihnen der aktuelle sowie der zurückliegende Infektions- und/oder Impfstatus einer Person hervorgeht. Im Zuge einer elektronischen Übermittlung dieser Daten an die Gemeinde Ensdorf sind daher grundsätzlich besondere Schutzmaßnahmen technisch-organisatorischer Art zu ergreifen bzw. von Seiten der Gemeinde Ensdorf anzubieten.

Die Gemeinde Ensdorf bietet nun die Möglichkeit der datenschutzkonformen Übermittlung von Daten in Form eines Negativtests, Impfzertifikats oder Genesenennachweises (etwa im Zuge einer "Freitestung" von den Absonderungspflichten) an. Dieser elektr. Übermittlungsweg bietet eine sichere Übertragung der Daten an die Gemeinde Ensdorf. Betroffene Bürger können zukünftig ihre Dateien einfach in die Cloud der Gemeinde Ensdorf laden. Das Hochladen der Dateien kann einfach per Link oder QR-Code am PC, Laptop, Handy oder Tablet durchgeführt werden.

Bitte nutzen Sie in Zukunft diese Form der Datenübertragung; nicht mehr den Versand der Dateien an Mailadressen der Gemeinde Ensdorf da diese nicht verschlüsselt stattfindet..

Es erfolgt keine Bestätigung der Übermittlung. Sollte es zu einem Fehler während der Übermittlung kommen, werden Sie darauf hingewiesen.

Link zum Laden der Dateien in die Cloud der Gemeinde Ensdorf: https://gemeinde-ensdorf.saar-storage.de/s/z2FHKb6FKbJyPKt

Jörg Wilhelmy

Bürgermeister

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