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Überblick über den Ablauf des Badebetriebes (keine Testpflicht seit 09. Juli):

Öffnungszeiten: 

Montag bis Sonntag von 10:00 bis 20:00 Uhr

Einlassbedingungen:

Aufgrund der aktuellen gesetzlichen Reglungen ist der Zugang zu unserem Freibad nur mit einem vorab gebuchten Online-Ticket möglich. Die Anzahl der Badegäste ist auf 1000 Personen beschränkt.

Die Testpflicht für Besucher in Freibädern entfällt lt. Beschluss des Ministerrates ab Freitag, 09. Juli 2021. 

Weitere Regelungen für den Schwimmbadbesuch unter Corona-Schutz-Bedingungen sehen unter anderem vor, dass Kinder unter 10 Jahren nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten Einlass ins Freibad erhalten können.

Online Tickets:

Die Eintrittskarten können online unter www.gemeinde-ensdorf.de erworben werden. Beim Kauf der Online Tickets gibt es die Möglichkeit mit PaypalDebit-oder Kreditkarte oder per Giropay zu zahlen. Die gekauften Tickets sind personalisiert und nicht übertragbar.

Wichtig: An der Freibadkasse werden keine Eintrittskarten verkauft.

Für Personen, die keinen Onlinezugang oder keine Möglichkeit einer Onlinebuchung haben, können an einer eigens eingerichteten Servicestelle im Rathaus (Hintereingang), während der Woche von Montag bis Freitag in der Zeit von 8:30 bis 9:30 Uhr, ein Online-Ticket buchen und bar bezahlen.

Bitte beachten Sie, dass die Servicestelle nur zu o.a. Zeiten besetzt ist und auch die Tickets für samstags und sonntags nur zu diesen Zeiten erworben werden können.

 

 

 

Eintrittspreise

 

Die reguläre Entgeltordnung der Eintrittspreise wird während des eingeschränkten Betriebes außer Kraft gesetzt. Derzeit können ausschließlich nur Einzeltickets angeboten werden. Die gültigen Eintrittspreise können Sie der nachfolgenden Übersicht entnehmen.

Ablauf des Schwimmbetriebes

Das Schwimmbecken ist durch Bodenmarkierungen in acht breite Schwimmbahnen eingeteilt, in denen auf zwei Bahnen im Kreis geschwommen werden kann. Der Mindestabstand gilt auch für das Nichtschwimmerbecken. Einzelumkleiden können in reduzierter Zahl eigenverantwortlich genutzt werden.

Weitere Hygieneregeln zur Gewährleistung des Mindestabstandes werden unter anderem im Ein- und Ausgangsbereich, bei den Umkleiden, Liegewiesen und am Beckenrand für die Besucher deutlich sichtbar ausgewiesen. Das Personal ist angewiesen, die Einhaltung der Hygieneregeln und des Mindestabstandes zu überprüfen. Zur Einhaltung der Regeln und zur Umsetzung der erforderlichen Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen sind den Anweisungen des Personals unbedingt zu beachten.

Mundschutzpflicht und Mindestabstand gelten im gesamten Badbereich. Ausgenommen von der Mundschutzpflicht sind der Gang ins Schwimmbecken und zu den Außenduschen sowie das Verweilen am Liegeplatz.

Bitte nehmen Sie Rücksicht auf die anderen Gäste und halten Sie sich an die Anweisungen des Personals.

So können wir, trotz der Pandemie, alle eine schöne Saison im Ensdorfer Freibad genießen.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

Herzlichst

Jörg Wilhelmy, Bürgermeister und

das Team des Ensdorfer Freibades


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