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Erste Videositzungen des Ensdorfer Gemeinderates und seiner Ausschüsse

Videokonferenz Ratssitzung

Der Ensdorfer Gemeinderat hat aufgrund der Corona-Pandemie in seiner Sitzung am 17.12.2020 für die Dauer seiner Amtszeit einstimmig den Grundsatzbeschluss gefasst, Gemeinderats- und Ausschusssitzungen auch als Videokonferenzen durchzuführen. Die gesetzliche Grundlage dafür wurde durch die Änderung des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) Ende Juni vergangenen Jahres geschaffen, indem der § 51a neu in das Gesetz eingefügt wurde. In diesem Paragraph heißt es, dass Sitzungen als Videokonferenzen durchgeführt werden, wenn aufgrund einer außerordentlichen Notlage, insbesondere einer epidemischen Lage, einer Naturkatastrophe oder eines besonders schweren Unglücksfalls die Durchführung einer Gemeinderatssitzung nach § 38 ganz erheblich erschwert ist und zwei Drittel der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Gemeinderats dem zustimmen. Im Gesetz heißt es weiterhin, dass in solchen außerordentlichen Notlagen die notwendigen demokratischen Entscheidungsstrukturen in den Kommunen als Selbstverwaltungskörperschaften aufrechterhalten und die Entscheidungsfähigkeit vor Ort gewährleistet sein müssen. Am 11. Februar fanden statt Präsenzsitzungen die ersten beiden Sitzungen (Ausschuss für Bauwesen, Friedhofs- und Grundstücksangelegenheiten, Natur- und Umweltschutz sowie Verkehrsfragen und Ausschuss für Werksangelegenheiten und öffentliche Einrichtungen) in Form einer Videokonferenz statt. Eingesetzt wurde dafür die Software Cisco Webex. Öffentlichkeit wird jeweils für interessierte Bürgerinnen und Bürger dadurch hergestellt, in dem diese Tagesordnungspunkte auf einer Videoleinwand im Festsaal des Bergmannsheimes verfolgt werden können. 

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