Sprungziele
Facebook
Kontakt
Veranstaltungen
WhatsApp
Instagram
Inhalt

„Hilfe – da ist ein Hund!“ Gebot der Rücksichtnahme beim Ausführen von Hunden

Der Hund gilt als bester Freund des Menschen. Hunde bereichern unsere Gesellschaft, unser Zusammenleben. Halter sollten sich aber bewusst sein, dass es auch Menschen gibt, die Hunde weniger mögen oder sogar Angst vor ihnen haben. Eine Tatsache, die Hundebesitzer mitunter im Alltag verdrängen.

Mit seinem „besten Freund“ in Wald und Flur spazieren zu gehen, bedeutet für den Hundehalter neben dem Freizeitgenuss aber auch Rücksicht auf die Mitmenschen zu nehmen. Es sollte zu den Grundregeln gehören, dass man seinen Hund bei sich hält und ihn nicht einfach auf fremde Spaziergänger zusteuern lässt. Leider erreichen uns aktuell wieder des Öfteren Beschwerden von Bürgern über Belästigungen durch freilaufende Hunde, die uns Anlass geben, die wichtigsten Vorgaben der „Polizeiverordnung über die Aufrechterhaltung der Sicherheit auf Straßen und Anlagen in der Gemeinde Ensdorf“, erneut in Erinnerung zu rufen:

  • Hunde dürfen nicht ohne Aufsicht frei herumlaufen.
  • Innerhalb der bebauten Ortslage und im touristisch erschlossenen Gebiet der Bergehalde Ensdorf sind Hunde an der Leine zu führen.
  • Die Mitnahme von Hunden, ausgenommen Blindenführhunde und andere Assistenzhunde auf Kinderspielplätzen, Liegewiesen, Sportanlagen und in Badeanstalten, ist verboten.

„Mein Hund tut nichts“ oder ähnliche Aussagen können nicht als Entschuldigung akzeptiert werden. Das Nachlaufen, Beschnuppern oder Ankläffen stellt bereits eine Belästigung dar, die Spaziergängern oder Fahrradfahrern nicht zugemutet werden kann. Das Verhalten eines ansonsten gutmütigen Hundes kann sich ändern, wenn z.B. ein Spaziergänger selbst einen Hund mit sich führt. Keinesfalls kann eine abgeschlossene Hundehaftpflichtversicherung als Argument angebracht und als Befreiung von den Regelungen der Polizeiverordnung ins Feld geführt werden.

Verstöße können mit einer Geldbuße bis zu 5.000,00 Euro geahndet werden. 

 

Der Bürgermeister

Als Ortspolizeibehörde 

Jörg Wilhelmy

nach oben zurück