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Hygienemaßnahmen und Maskenpflicht zur Bundestagswahl am 26. September 2021

Die Stimmabgabe bei der Bundestagswahl am 26. September 2021 organisieren die Gemeinden unter fortdauernden Covid-19-Pandemiebedingungen. Oberstes Ziel ist die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl und die Gewährleistung eines hohen Infektionsschutzes für alle Wählerinnen und Wähler, alle Mitglieder der Wahlvorstände und alle Personen, die sich nach dem Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl in den Wahlräumen aufhalten. Die Gemeinden gewährleisten durch ihre organisatorischen Vorkehrungen sowohl bei der Briefwahl in den Räumen der Gemeindeverwaltung als auch bei der Urnenwahl in den Wahlräumen am Wahltag die Einhaltung der - inzwischen allgemein bekannten und praktizierten - Hygienemaßnahmen (z. B. Abstandsgebot, Laufwege, Desinfektionsmöglichkeit, regelmäßiges Lüften). Die Mitglieder der Wahlvorstände steuern am Wahltag den Zugang zum Wahlraum, um die Stimmabgabe für alle Beteiligten möglichst sicher zu ermöglichen. Bei der Urnenwahl und bei der Briefwahl vor Ort gilt nach der aktuellen Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie eine generelle Maskenpflicht während des Aufenthalts in Wahlgebäuden und Wahlräumen.

Eine Ausnahme von dieser generellen Maskenpflicht ist nur möglich, wenn eine Person aus gesundheitlichen Gründen nach infektionsschutzrechtlichen Vorschriften von der Maskenpflicht befreit ist und dies regelmäßig durch Vorlage eines ärztlichen Attests nachweist oder aber zur Identifikation der wahlberechtigten Person vor der Aushändigung des Stimmzettels. Wenn kein solcher Ausnahmefall vorliegt, ist der Wahlvorstand grundsätzlich berechtigt, eine Person, die keine Maske trägt, aus dem Wahlraum zu verweisen. Die Verweisung aus dem Wahlraum dient dem Infektionsschutz der sich im Wahlraum aufhaltenden anderen Personen (Wahlberechtigte, Mitglieder der Wahlvorstände und Wahlbeobachter) und gleichzeitig der Gewährleistung der Allgemeinheit der Wahl. Allen Wahlberechtigten steht es frei, an der Bundestagswahl im Wege der Briefwahl teilzunehmen. Durch postalische oder elektronische Beantragung der Briefwahlunterlagen und postalische Rücksendung des Wahlbriefes an die Wohnsitzgemeinde kann die Teilnahme an der Wahl vollständig kontaktlos erfolgen. Auf diese Weise können auch ungeimpfte Wahlberechtigte ebenso wie Wahlberechtigte mit erhöhtem Infektionsrisiko sicher an der Wahl teilnehmen. Aktuelle Informationen zur Bundestagswahl 2021 werden auch im Internet vom Bundeswahlleiter unter www.bundeswahlleiter.de und von der Landeswahlleiterin für das Saarland unter www.wahlen.saarland.de eingestellt.

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