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Testungen für Reiserückkehrer aus dem Ausland und für die saarländischen Lehrerinnen und Lehrer

Terminbuchungssystem steht ab sofort zur Verfügung.

Mit dem neuen Testkonzept für Reiserückkehrer und Lehrpersonal geht die Landesregierung einen weiteren, wichtigen Schritt in der Eindämmung der Corona-Pandemie. „Nur durch die Testungen können wir die Infektionsketten unterbrechen. Uns ist es wichtig, die zu überwindenden Hürden für eine Testung so gering wie möglich zu halten, um so einen großen Teil der Bevölkerung erreichen zu können“, so Ministerin Monika Bachmann. Die Landesregierung setzt damit gleichzeitig die neue Verordnung von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn um, nach der auch nicht symptomatische Personen innerhalb von 72 Stunden nach der Einreise aus dem Ausland in die Bundesrepublik Deutschland nunmehr einen Anspruch auf eine Testung haben.

Reiserückkehrer und Einreisende

Die Testung nach der Rückkehr aus dem Ausland ist von äußerster Bedeutung. Alle Personen, die sich im Ausland aufgehalten haben, sollen zukünftig einen kostenfreien Test erhalten. Nach der Entscheidung des Bundes können sie dazu verpflichtet werden, wenn sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben.

Bei Ein- und Rückreisenden, die sich entsprechend der Veröffentlichungen des Robert-Koch-Instituts in einem Risikogebiet aufgehalten haben, kann auf die zweiwöchige Quarantäne nur dann verzichtet werden, wenn sie ein negatives Testergebnis vorweisen können.

Dieser Test kann auch bei den niedergelassenen Ärzten erfolgen.

Lehrerinnen und Lehrer

Saarländischen Lehrkräften wird ein freiwilliger Test zum Ferienende angeboten. Zudem können sie sich bis Ende des Jahres 2020 einem weiteren Test unterziehen. Die Testungen werden vom Ministerium für Bildung und Kultur organisiert. Die entsprechenden Gutscheine für die Tests erhalten die Lehrkräfte über ihre Schule.

Testzentrum geöffnet werktags von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr und samstags von 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr

Das Testzentrum auf dem Saarbrücker Messegelände ist ab dem kommenden Montag, 03.August, zunächst wochentags von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr und samstags von 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr geöffnet, mit Beginn des neuen Schuljahres dann voraussichtlich wochentags von 7:00 Uhr bis 20:00 Uhr und samstags von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr. Ein Terminbuchungssystem, aufzurufen über die Webseite Testzentrum, steht zur Verfügung. Selbstverständlich ist auch ohne vorherige Terminbuchung ein Test möglich, dann muss aber mit Wartezeiten gerechnet werden.

Um eine reibungslose Durchführung garantieren zu können, wurde in Zusammenarbeit mit der Bundeswehr ein Testzentrum auf dem Saarbrücker Messegelände errichtet. Hier sollen insgesamt 23 Sanitätskräfte eingesetzt werden. Täglich können bis zu 750 Abstriche durchgeführt werden. Im neuen Testzentrum werden zunächst Reiserückkehrer/innen und das saarländische Lehrpersonal getestet.

Das Gesundheitsministerium ist derzeit außerdem mit der Flughafenleitung Saarbrücken und dem zuständigen Gesundheitsamt des Regionalverbands Saarbrücken im Gespräch, um in der kommenden Woche auch dort vor Ort eine Testmöglichkeit für per Flugzeug anreisende Reiserückkehrer anzubieten. Hier wird aus logistischen Gründen eine Testung aber nur mit vorheriger Anmeldung möglich sein.

Für Einreisende aus Luxemburg gilt weiterhin die saarländische Quarantäneverordnung. Das bedeutet, dass Berufspendler und solche Personen, die sich weniger als 72 Stunden in Luxemburg aufgehalten oder einen sonstigen triftigen Reisegrund gehabt haben, nicht zum Test verpflichtet sind. Teststationen an der deutsch-luxemburgischen Grenze sind derzeit nicht geplant.

Medienansprechpartner

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und FamilieRedaktion für den Themenbereich Gesundheit und Soziales von Corona.saarland.de

  •  presse@soziales.saarland.de
  • Tel: +49 681 501-3097
  • Webseite:  Saarland.de

Franz-Josef-Röder-Straße 23
66119 Saarbrücken

(Medieninfo vom: 31.07.2020 | Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie | Gesundheit)

Das Auswärtige Amt warnt vor nicht notwendigen, touristischen Reisen ins Ausland, außer:

  • in die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg*, Niederlande, Griechenland, Kroatien, Lettland, Litauen, Malta, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Republik Zypern),
  • in Schengen-assoziierte Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz),
  • in das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland, nach Andorra, Monaco, San Marino und in den Vatikanstaat.

Diese Reisewarnung gilt vorerst bis einschließlich 31. August 2020.

Quarantänebestimmungen

Bund und Länder haben sich auf die Grundzüge einheitlicher Quarantänebestimmungen für Ein- und Rückreisende verständigt. Reisende sollten sich vorab bei den Behörden ihres Bundeslandes über die genauen Bestimmungen informieren. 

Ausführlichere Informationen sowie weiterführende Links finden sich auf den Webseiten des auswärtigen Amtes sowie des Bundesinnenministeriums.

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