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Neue Corona-Hilfen

Zur Kompensation der durch die aktuellen Rechtsverordnungen resultierenden Einschnitte, sollen bereits bestehende Hilfsangebote weiter  angeboten und sogar verbessert werden. Ferner wird eine außerordentliche Wirtschaftshilfe des Bundes mit einem Finanzvolumen von bis zu 10 Milliarden Euro avisiert, was aus den bestehenden Mitteln, die für Corona-Hilfsprogramme vorgesehen sind, finanziert werden kann.

75% des Umsatzes des vergangenen Novembers abzüglich der bereits erhaltenen Leistungen wie etwa Kurzarbeitergeld oder Überbrückungshilfen sollen Betroffene demnach erhalten. Unternehmen, die es im vergangenen Jahr noch nicht gab, soll es nunmehr möglich sein, den Oktober 2020 als Grundlage zu nehmen.

Antragsberechtigt sind Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, deren Geschäft aufgrund der staatlichen Anordnung untersagt ist bzw. wird. Auch für Junge Unternehmen wurde zwischenzeitlich das Hilfsangebot angepasst und ausgearbeitet. 

Diese Maßnahmen sind zwingend notwendig, um die Substanz unserer Wirtschaft und unserer Lebenskultur zu erhalten.

Derzeit ist die Bundesregierung um eine schnellstmögliche Umsetzung bemüht. In Kürze sollen die Anträge über die bundeseinheitliche IT-Plattform der Überbrückungshilfe gestellt werden können (www.überbrückungshilfe-unternehmen.de).

Damit das Geld kurzfristig bei den Betroffenen ankommt, will die Bundesregierung eine Abschlagszahlung vorsehen, die noch im November ausgezahlt werden soll.

 

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