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28.04.2025

Neue Regelungen seit Mai 2025 zur Lichtbildaufnahme für Personalausweise und Reisepässe:

Am 1. Mai 2025 sind neue Regelungen für die Lichtbildaufnahme bei der Beantragung  von Reisepässen und Personalausweisen in Kraft getreten
Passbilder

Danach dürfen für Personalausweise und Reisepässe nur noch Passbilder angenommen werden, wenn sie von einem zertifizierten Fotografen oder direkt im Bürgerbüro erstellt wurden.

Mitgebrachte Bilder, wie etwa von Fotoautomaten oder Foto-Apps, dürfen dann nicht mehr verwendet werden.

  • Passbilder von Fotografen: Seit dem 01.05.2025 dürfen Passfotos nur noch von zertifizierten Fotografen/Stellen erstellt werden. Diese stellen die Bilder der Passbehörde verschlüsselt über eine Cloud zur Verfügung. Dazu erhalten Sie im Fotostudio einen QR-Code. Ein von dort mitgebrachtes Bild wird dann nicht mehr für Pässe benutzt werden dürfen.
  • Passbilder vor Ort: Passbildaufnahmen sind jetzt auch im Bürgerbüro, direkt vor Ort bei Passantragstellung möglich. Diese werden nur für den Ausweis/Pass nutzbar sein, ein Ausdruck erfolgt nicht. Die Kosten hierfür betragen 6,00€.

Ziel dieser Gesetzesänderung ist es, eine erhöhte Sicherheit bei Passfotos zu erreichen. So werden beispielweise Manipulationen an biometrischen Passfotos verhindert und Identitätsdiebstahl vermieden.


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