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Regelungen für die Notbetreuung in Schulen und KiTas ab dem 17. März 2020

Die Landesregierung hat am Freitag, den 13. März 2020 für alle Schulen und KiTas im Land flächendeckend deren Schließung bis zum Ende der Osterferien am 26. April 2020 angeordnet. Ziel ist die Eindämmung bzw. Verzögerung der Ausbreitung des Coronavirus. Vor diesem Hintergrund wird es ab kommendem Dientag, dem 17. März eine begrenzte Notbetreuung für Schul- und KiTa-Kinder geben.

Das Angebot richtet sich an Eltern bzw. Erziehungsberechtigte, deren berufliche Tätigkeit für die Daseinsvorsorge unverzichtbar ist sowie berufstätigte Alleinerziehende und andere, sofern keine anderweitige Betreuung der Kinder möglich und der Bedarf nachvollziehbar begründet ist. Eltern bzw. Erziehungsberechtigte, die bereits am 16. März einen dringenden Notbetreuungsbedarf haben, sollen sich am Montagmorgen zunächst telefonisch an ihre jeweilige KiTa bzw. Schule wenden. Die Einrichtungsträger werden ab Montag die konkreten Bedarfe vor Ort ermitteln.

„Meine dringende Bitte an alle Eltern und Erziehungsberechtigte ist, vorrangig eine häusliche beziehungsweise selbst organisierte Betreuung der Kinder in kleinen Gruppen sicherzustellen. Genauso gefordert sind jetzt alle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Ich appelliere an Sie, gemeinsam mit Ihren Beschäftigten kulante und flexible Lösungen – auch in den Betrieben – zu organisieren. Wir müssen jetzt alle zusammenstehen, um die Corona-Pandemie gut zu bewältigen. Wir befinden uns in einer Ausnahmesituation, die uns alle herausfordert. Am Anfang wird es bei der Notbetreuung auch noch zu Startschwierigkeiten kommen. Dafür bitte ich um Verständnis. Wir alle – insbesondere die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der KiTas und Schulen – geben unser Bestes“, erklärt Bildungsministerin Christine Streichert-Clivot.

Das Ministerium für Bildung und Kultur hat gemeinsam mit dem Landesjugendamt und in Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden die der Notbetreuung zugrunde liegenden Regelungen erarbeitet. Diese wird den jeweiligen Einrichtungsträgern übermittelt und auf dem Bildungsserver veröffentlicht.

An allen saarländischen KiTas und allgemeinbildenden Schulen (Grundschulen, Gemeinschaftsschulen, Gymnasien und Förderschulen Lernen, emotionale, soziale Entwicklung, Sprache, Hören und Sehen) ist der Regelung entsprechend eine Notbetreuung sicherzustellen. Ausgenommen sind diejenigen Einrichtungen, für die das Gesundheitsamt die Einstellung des Betriebes (Quarantäne) angeordnet hat.

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