Probleme bei der Übermittlung von Führungszeugnissen
Das Bundesamt für Justiz informiert, dass sich das Volumen der zu verarbeitenden Mittleilungen der Meldebehörden an das Bundeszentralregister kurzfristig aufgrund notwendiger struktureller Umstellungen im Meldewesen sehr stark erhöht hat.
Dies führt aktuell zu einer längeren Bearbeitungszeit bei der Ausstellung von Führungszeugnissen.
Es wird damit gerechnet, dass der Verarbeitungsstau nach dem Ende der Mitteilungswelle bis zum Herbst 2023 abgebaut sein wird.
Sofern ein Führungszeugnis zur Verwendung im Ausland beantragt wird, ist häufig ein Echtheitsnachweis in Form einer Apostille oder Endbeglaubigung durch das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten erforderlich. Auf die dortige Bearbeitungsdauer hat das Bundesamt für Justiz keinen Einfluss.
Eine Kontaktmöglichkeit zum Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten finden Sie unter https://bfaa.diplo.de/bfaa-de/service/Apostillen und Beglaubigungen
Um die Auswirkungen der beschriebenen Ursachen für die Bürgerinnen und Bürger so gering wie möglich zu halten, hat das Bundesamt für Justiz reagiert und verschiedene, insbesondere personalorganisatorische, Maßnahmen getroffen.
Über folgendes Kontaktformular können antragstellende Personen mit dem Bundesamt für Justiz in direkten Kontakt treten und darauf hinweisen, wenn im Einzelfall Nachteile durch ein fehlendes Führungszeugnis drohen.
Es wird außerdem darauf aufmerksam gemacht, dass für die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit besteht, das Führungszeugnis über das Online-Portal www.fuehrungszeugnis.bund.de unmittelbar beim Bundesamt für Justiz zu beantragen. Ein Flyer mit Informationen zum Online-Portal ist dieser Information zur weiteren Verwendung beigefügt.