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Quarantänebescheinigungen/Absonderungsbescheinigungen 


Seit längerem hat das Saarland die Pflicht der Ortspolizeibehörden zum Erlass von Quarantäneverfügungen gestrichen.

Die Pflicht infizierter Personen sich abzusondern, also sich in Quarantäne zu begeben, gilt unmittelbar kraft Gesetzes, ohne dass es einer gesonderten Anordnung bedarf.

Daher erhalten Sie keinen gesonderten Bescheid über die Anordnung der Quarantäne mehr.

Gegen Entgelt beschäftigte Personen, insbesondere Arbeitnehmer, können aber z.B. vom Arbeitgeber aufgefordert werden, eine Bescheinigung über die Quarantäne vorzulegen.

Gem. § 3 Abs. 7 VOCP des Saarlandes gilt daher folgendes:

(7) Personen, für die nach Absatz 1 eine Pflicht zur Absonderung bestand,

ist  von der zuständigen Behörde auf Antrag eine Bescheinigung auszustellen,

aus der die Pflicht zur Absonderung und die tatsächliche Absonderungsdauer hervorgehen.

Der dazu notwendige Antrag kann formlos bei der Gemeinde gestellt werden, z.B. per Mail unter ordnungsamt@gemeinde-ensdorf.de oder per Telefon: 06831 / 504 – 132

Bitte beachten Sie die Hinweise zum Datenschutz auf der Datenschutzseite der Gemeinde zur ungesicherten Kommunikation per E-Mail.

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