Steuerliche Mehrbelastung- Bauchweh bei Entscheidungsträgern und Bevölkerung
Einstimmig – so der Beschluss des Gemeinderates zur Erhöhung der Grundsteuer A und B. Einfach war dieser Beschluss keineswegs zu fassen - sowohl Gemeinderat als auch Verwaltung hätten an dieser Stelle gerne, wie viele andere Gemeinden auch, die Steuerlast für die Bürgerinnen und Bürger gesenkt. In den nächsten Tagen wird Ihnen ein neuer Bescheid zugehen. Ein Blick hierauf wird bei vielen von Ihnen Bauchweh, Unverständnis und ja, auch Ärger, hervorrufen. Lassen Sie mich hierzu erneut versuchen, zu erklären, warum die Entscheidung unumgänglich war.
Der überwiegende Teil von Ihnen ist von der Umsetzung der Grundsteuerreform betroffen. Ziel dieser vom Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber auferlegten Reform war es, eine gerechtere Bewertung der Immobilien und Grundstücke durch die Finanzämter vorzunehmen. Dies führte in der Umsetzung zu neuen Bewertungsmaßstäben für Immobilien, mit der Konsequenz, dass die bis dato geltenden Steuersätze nicht mehr ausreichen, um Einnahmen im bisherigen Umfang zu sichern. Als die Reform im Januar in Kraft getreten ist, waren Verwaltung und Rat noch nicht sicher, in welcher Größenordnung die Grundsteuer zu erhöhen ist – was wir unter allen Umständen vermeiden wollten, war ein Beschluss, wonach die Grundsteuer unterjährig hätte mehrfach erhöht werden müssen. Deshalb hatte der Gemeinderat aus Gründen der Rechtssicherheit beschlossen, es zunächst beim bisherigen Hebesatz zu belassen und die endgültige Höhe des Grundsteuerhebesatzes erst im Rahmen der Haushaltssatzung 2025 festzusetzen.
Ohne Anpassung der Grundsteuer wären wir gezwungen, erhebliche Einsparungen bei freiwilligen Leistungen vorzunehmen oder dringend notwendige Investitionen wie in unsere Infrastruktur zu verschieben.
Liebe Ensdorferinnen und Ensdorfer,
niemand – weder Verwaltung noch Gemeinderat - hat sich diese Entscheidung leichtgemacht. Bereits im letzten Jahr haben wir darüber diskutiert, die Grundsteuer B zu erhöhen – und nun in 2025 müssen wir leider handeln. Um Aufkommensneutralität zu erreichen und die gleichen Einnahmen an Grundsteuer wie in 2024 zu erzielen, bleibt uns nur, diesen Weg der Erhöhung der Grundsteuer A und B zu gehen – wofür ich mich beim Gemeinderat auch an dieser Stelle erneut ausdrücklich bedanke.
In den Ihnen dieser Tage zugehenden Bescheiden ist eine ausführliche Information zu den Hintergründen beigefügt. Ich hoffe auf Ihr Verständnis.