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Umtausch zurzeit nur für Führerscheine mit Umtauschfrist Januar 2022



Aktuell bearbeitet die das Bürgeramt ausschließlich die Anträge von Personen, deren Führerschein bis spätestens 19. Januar 2022 umgetauscht sein muss, d. h. die rosa bzw. grauen Papierführerscheine der Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958.

Abhängig vom Ausstellungsdatum der Führerscheine und dem Geburtsjahr des Führerscheininhabers gelten unterschiedliche Fristen, bis zu denen der vom Bund beschlossene Umtausch von Führerscheinen zu erfolgen hat:

Die Gemeindeverwaltung bittet um Verständnis, dass im Hinblick auf die Einschränkungen im Zuge der Corona-Pandemie, der Vielzahl an umzutauschenden Führerscheinen und der ohnehin gestaffelten Fristen zunächst auch nur die Anträge von Personen bearbeitet werden, deren Führerschein bis spätestens 19. Januar 2022 umgetauscht sein muss.

Für die weiteren Fälle bittet das Bürgeramt darum, zum jetzigen Zeitpunkt auf eine Kontaktaufnahme mit der Führerscheinstelle zu verzichten, um so die Abwicklung der aktuellen Fälle zu erleichtern.

Bei allen weiteren Jahrgängen ist die Umtauschfrist mindestens ein Jahr länger, Stichtag ist dann jeweils der 19. Januar der darauffolgenden Jahre bis ins Jahr 2033. Hintergrund ist eine Verordnung des Bundes, nach der alle Führerscheine, die vor 2013 ausgestellt wurden, in den kommenden Jahren umgetauscht werden müssen.

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