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Wahlvorbereitungen laufen auf Hochtouren Wahlbenachrichtigungsbriefe gehen in den Versand - Online Briefwahlantragstellung ist eingerichtet

Bundestagswahl

In der Verwaltung läuft  die heiße Phase der Wahlvorbereitungen zum 20. Deutschen Bundestag am 26. September 2021 an. Zum Stichtag 15.08.2021 – und damit 42 Tage vor der Wahl - wurde das Wählerverzeichnis erstellt. Parallel dazu gehen den Wählerinnen und Wählern binnen 21 Tagen (bis zum 05.09.2021) in der Zustellung durch die Deutsche Post AG die Wahlbenachrichtigungsbriefe im weißen Fensterkuvert mit der Aufschrift –wichtige Wahlunterlagen- zu.

Sie haben die Möglichkeit Wahlscheine schriftlich (durch Ausfüllen der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes) oder in elektronischer Form (Telefax, E-Mail) beim Wahlamt zu beantragen. Gerne können Sie dies auch persönlich im Rathaus tun. Eine Antragstellung über Telefon oder per SMS ist nicht möglich. Das Wahlamt ist montags und mittwochs von 8:00 bis 13:00 Uhr und von 13:30 bis 16:00 Uhr, dienstags von 8:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 16:00 Uhr, donnerstags 8:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 17:00 Uhr sowie freitags von 8:00 bis 12:00 Uhr geöffnet.

Auch eine Online-Beantragung über die Internetseite der Gemeinde www.gemeinde-ensdorf.de ist möglich. Beim Aufruf des entsprechenden Links öffnet sich ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Dazu müssen Sie diese von Ihrem Wahlbenachrichtigungsbrief in das Antragsformular übertragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Entscheiden Sie sich für eine Antragstellung per E-Mail an wahlen@gemeinde-ensdorf.de, benötigt das Wahlamt aus Sicherheitsgründen neben der Angabe des Familiennamens, Vornamens, Geburtsdatums und Anschrift auch zwingend die Angabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen zeitnah zugestellt. Bei persönlicher Abholung bitte immer amtlichen Lichtbildausweis mitbringen.

Beachten Sie bei der Bevollmächtigung Dritter:

Eine Aushändigung der Briefwahlunterlagen an Dritte ist nur zulässig, wenn

-      eine schriftliche Vollmacht über die Berechtigung zur Empfangnahme durch Dritte vorliegt und

-      der Bevollmächtigte schriftlich gegenüber der Gemeinde versichert, dass er nicht mehr als 4 Wahlberechtigte vertritt.

Wahlscheine und Briefwahlunterlagen können bis Freitag, 24.09.2021, 18.00 Uhr beantragt werden. Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung kann auch am Wahltag 26.09.2021 bis 15.00 Uhr Briefwahl beantragt werden. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an das Wahlamt unter Tel. 504-190, 504-112 oder 504-120. 

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