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Hinweise zur Briefwahl für die Bundestagswahl am 26.09.2021


Falls Sie Ihr Stimmrecht zur Bundestagswahl per Briefwahl ausüben möchten, ist dies bis zum 24.09.2021  möglich.

Das Briefwahlbüro der Gemeinde Ensdorf befindet sich im Rathaus, Untergeschoss, Zimmer 012 und ist zu folgenden Zeiten geöffnet:

Am Vormittag:

Montag und Mittwoch                               von 8.30 – 13.00 Uhr

Dienstag, Donnerstag und Freitag           von 8.00 – 12.00 Uhr

Am Nachmittag:

Montag bis Mittwoch                                  von 13.30 – 16:00 Uhr

Donnerstag                                                  von 13.30 – 17.00 Uhr

Falls Sie persönliche Kontakte aufgrund der Pandemie reduzieren möchten, haben Sie die Möglichkeit Wahlscheine schriftlich (durch Ausfüllen der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes) oder in elektronischer Form (Telefax, E-Mail) beim Wahlamt zu beantragen. Eine Antragstellung über Telefon oder per SMS ist nicht möglich.

Auch eine Online-Beantragung über die Internetseite der Gemeinde www.gemeinde-ensdorf.de ist möglich. Beim Aufruf des entsprechenden Links öffnet sich ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Dazu müssen Sie diese von Ihrem Wahlbenachrichtigungsbrief in das Antragsformular übertragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Entscheiden Sie sich für eine Antragstellung per E-Mail an wahlen@gemeinde-ensdorf.de , benötigt das Wahlamt aus Sicherheitsgründen neben der Angabe von Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift auch zwingend die Angabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen zeitnah zugestellt. Bei persönlicher Abholung bitte immer amtlichen Lichtbildausweis mitbringen.

Wahlscheine und Briefwahlunterlagen können bis Freitag, 24.09.2021, 18.00 Uhr beantragt werden. Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung kann auch am Wahltag 26.09.2021 bis 15.00 Uhr Briefwahl beantragt werden.

Beachten Sie bei der Bevollmächtigung Dritter:

Eine Aushändigung der Briefwahlunterlagen an Dritte ist nur zulässig, wenn

-       eine schriftliche Vollmacht über die Berechtigung zur Empfangnahme durch Dritte vorliegt und

-       der Bevollmächtigte schriftlich gegenüber der Gemeinde versichert, dass er nicht mehr als 4 Wahlberechtigte vertritt.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an das Wahlamt unter Tel. 504-190 und 504-112.

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