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Artenvielfalt ist Lebensqualität

Was macht eigentlich ein Naturschutzbeauftragter?

Zweite Amtszeit für Meiko Balthasar – was macht eigentlich ein ehrenamtlicher Naturschutzbeauftragter ?

Die ehrenamtlich tätigen örtlichen Naturschutzbeauftragten zählen zu den lt. § 46 SNG (Saarländisches Naturschutzgesetz) in der „Naturwacht Tätigen“ Personen. Sie sollen laut Gesetzestext „durch fachliche Information und Aufklärung auf ein besseres Verständnis von Natur und Landschaft bei den Bürgerinnen und Bürgern hinwirken, Fehlentwicklungen in der Siedlungs- und Kulturlandschaft und ihrer Nutzung den sie berufenden Stellen aufzeigen. Zuwiderhandlungen gegen die bußgeldbewehrten Vorschriften dieses Gesetzes …feststellen und bei deren Verfolgung mitwirken“.

Außerdem sind Naturschutzbeauftrage bei Planungen und Maßnahmen, die den Naturschutz betreffen, insbesondere bei der Aufstellung und Änderung von Bauleitplänen im Bereich der Gemeinde anzuhören. An den betreffenden Sitzungen ist der Naturschutzbeauftragte zu beteiligen. Die jährliche Unkostenpauschale (in Höhe von 246 €) für den Naturschutzbeauftragten übernimmt das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz.

Das Ehrenamt des Feld- und Forstschutzbeauftragten, das in Ensdorf bis Juni 2006 kontinuierlich besetzt war, wurde aufgrund einer Änderung im SNG durch das des Beauftragten für Naturschutz ersetzt. Erster Amtsinhaber in unserer Gemeinde war der zwischenzeitlich verstorbene Ensdorfer Ulrich Meine. Meiko Balthasar ist seit 2015 sein Nachfolger.

Seine fachliche Eignung für dieses Ehrenamt hat er nicht nur durch seine engagierte Mitarbeit in der seiner ersten, fünfjährigen  Amtsperiode bewiesen. Aufgrund seiner Ausbildung zum Jäger, zu der auch Kenntnisse im Bereich der Naturpflege und des Artenschutzes gehören, verfügt er über die für das Ehrenamt erforderliche Qualifikation.

Sein Dienstausweis berechtigt ihn im Außenbereich Grundstücke zu betreten und Untersuchungen vorzunehmen, soweit dies zur Erfüllung seiner Aufgabe notwendig ist. Gemäß § 9 Abs. 2 Satz 2 NR. 1-3 des Saarländischen Polizeigesetzes darf er eine Identitätsfeststellung vornehmen sowie gemäß § 12 Abs. 1 des Saarländischen Polizeigesetzes einen Platzverweis erteilen.

Wo liegen die Themenschwerpunkte des Naurschutzbeauftragten?

Wilde Müllablagerungen in der Natur sind ein immer wiederkehrendes Thema. Der Naturschutzbeauftragte dokumentiert deren Standort, gibt ihn an die Verwaltung weiter und der Bauhof wird tätig. Ebenso ist die Leinenpflicht immer wieder Anlass zur Diskussion mit Hundehaltern. Balthasar, der in der Natur stets von seiner Hündin „Eibe“ begleitet wird, hat in Zusammenarbeit mit Forst und Gemeindebauhof in unseren Erholungsgebieten entsprechende Schilder anbringen lassen. Während der sogenannten „Brut- und Setzzeit“, d.h. von März bis Juli, sind Hunde zum Schutz aller Jungtiere grundsätzlich anzuleinen. Auch motorisierte Zeitgenossen in freier Natur sind des Öfteren Anlass zum Einschreiten des Ehrenbeamten.

So brachte Meiko Balthasar in der Nonnenwies einen Quad-Fahrer, der mit seinem Fahrzeug mehrfach das Naturschutzgebiet be- und zerfahren und damit Fauna und Flora (sowie Erholungssuchende) beeinträchtigt hatte, erfolgreich zur Anzeige. Am Leinpfad mussten unsachgemäß parkende Angler und umherrasende  Motocross-Fahrer ermahnt werden. Auch die illegal im Ensdorfer Wald auf Kosten der Natur (aus)gebaute BMX-Strecke war und ist noch immer ein wichtiges Naturschutz-relevantes Thema. Hier wurden Biker vor Ort auf die Illegalität ihres Tuns von Balthasar angesprochen. Deren Reaktion war leider wenig höflich… Auch der Zustand bzw. die Begehung der Biber-Reviere, von denen es in unserer Gemeinde, mittlerweile mehrere gibt, ist ein Anliegen des Naturschutzbeauftragten.     

Seit Jahren liegt ihm auch die Hege des Fasans am Herzen. Um den Bestand dieses stattlichen Hühnervogels zu stärken (und nicht zu Jagdzwecken!) hat Balthasar – wie das Foto zeigt - spezielle Futterstellen für die ursprünglich aus Mittelasien stammende Vogelart eingerichtet.          

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