Sprungziele
Inhalt

Lärmaktionsplan der Gemeinde Ensdorf 2018 - 2022

Mit Beschluss der EU vom 25.06.2002 wurde die EU-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG) vom Europäischen Parlament verabschiedet. Mit ihr soll ein „gemeinsames Konzept festgelegt werden, um vorzugsweise schädliche Auswirkungen, einschließlich Belästigungen durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern“. Hierzu wird die aktuelle Belastung durch Umgebungslärm anhand von Lärmkarten (siehe beigefügte Isophonenkarten) und Betroffenheitsanalysen (Zahl der betroffenen Menschen) von der Hochschule Trier (Umweltcampus Birkenfeld) ermittelt und die Bevölkerung über das Ausmaß, aber auch über geplante Maßnahmen zur Lärmminderung informiert. Auftraggeber für die Messungen ist der saarländische Städte- und Gemeindetag, Koordinator das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (MUV). Jede Kommune muss alle 5 Jahre einen Lärmaktionsplan vorlegen. Mit den aktuell vorliegenden Zahlen (Messwerte aus dem Jahr 2017) geht die Lärmaktionsplanung in die 3. Runde. Von der Planung betroffen sind Straßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Millionen Kfz pro Jahr, Haupteisenbahnstrecken mit mehr als 30.000 Zügen pro Jahr und Großflughäfen. Während die Haupteisenbahnstrecken (auch hier ist Ensdorf betroffen) in einem gesonderten Verfahren vom Eisenbahnbundesamt (EBA) kartiert und bearbeitet werden, ist die Gemeinde Ensdorf für die Lärmaktionsplanung Straße selbst verantwortlich. Betroffen sind in Ensdorf ausschließlich Bundes- und Landesstraßen: B 51 neu, Bei Fußenkreuz, Saarlouiser Straße, Am Schwalbacher Berg, sowie ein Streckenabschnitt der Provinzialstraße. Ergebnis der aktuellen Untersuch war, dass sich die ermittelten Lärmkennziffern gegenüber 2013 nur unwesentlich verändert haben. Rund 900 Menschen sind in Ensdorf durch Verkehrslärm von erhöhten Tag-Werten, rund 600 von erhöhten Nacht-Werten betroffen.

Randspalte

nach oben zurück