Lärmaktionsplan der Gemeinde Ensdorf 2024
Mit Beschluss der EU vom 25.06.2002 wurde die EU-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG) vom Europäischen Parlament verabschiedet. Mit ihr soll ein „gemeinsames Konzept festgelegt werden, um vorzugsweise schädliche Auswirkungen, einschließlich Belästigungen durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern“.
Hierzu wird die aktuelle Belastung durch Umgebungslärm anhand von Lärmkarten ermittelt, und die Bevölkerung über das Ausmaß, aber auch über geplante Maßnahmen zur Lärmminderung informiert. Auftraggeber für die Messungen, die der Umweltcampus Birkenfeld durchführt, ist der saarländische Städte- und Gemeindetag, Koordinator das saarländische Umweltministerium (MUKMAV).
Jede Kommune muss etwa alle 5 Jahre ihren Lärmaktionsplan aktualisieren und dem Umweltministerium vorlegen. Mit den aktuell vorliegenden Zahlen geht die Lärmaktionsplanung in die mittlerweile 4. Runde.
Von der Planung betroffen sind alle Straßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Millionen Kfz pro Jahr (was einem Tagesdurchschnitt von 8.219 Fahrzeugen entspricht), sowie Haupteisenbahnstrecken mit mehr als 30.000 Zügen pro Jahr und Großflughäfen.
Während die Haupteisenbahnstrecken in einem gesonderten Verfahren vom Eisenbahnbundesamt (EBA) kartiert und bearbeitet werden, ist die Gemeinde Ensdorf für die Lärmaktionsplanung Straße verantwortlich.
Betroffen sind in Ensdorf ausschließlich Bundes- und Landesstraßen:
B 51 (Umgehungsstraße), B 269neu (Autobahnausfahrt bis Kreisel Bauhaus) L 139 (Saarlouiser Straße und Provinzialstraße zwischen den beiden Verkehrskreiseln),
L 345 (Kreisel Rathaus bis Einmündung der Straße Bei Fußenkreuz), sowie L 343 (Richtung Hülzweiler, Bereich RAG).
Ergebnis der aktuellen Untersuchung ist, dass die Zahl der von Lärm betroffenen Personen gegenüber der 3. Runde merklich gesunken ist: Bei nächtlichem Lärm von 600 auf 300 Betroffene, bei Lärm tagsüber von 600 auf 200 betroffene Personen (gerundete Zahlen). Nebenstehend finden Sie die Lärmkarten (Tag/Nacht), sowie den aktuellen Lärmaktionsplan.