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Auch weiterhin Einschränkungen auf dem EVS Wertstoffzentrum

EVS

EVS Wertstoffzentrum bleibt mit Maskenpflicht geöffnet

Auch weiterhin können Privathaushalte zu den gewohnten Öffnungszeiten auf dem EVS-Wertstoffhof Am Schwalbacher Berg anliefern.

Bitte beachten Sie jedoch unbedingt auch folgende, Corona-bedingt unverändert bestehende Einschränkungen:

  • Das Tragen einer Schutzmaske ist verpflichtend! Die Hygiene- und Abstandsregeln (Minimum 2m) sind vorund auf der Anlage einzuhalten. Bitte gehen sie rücksichtsvoll miteinander um!
  • Alle Stoffe müssen sichtbar vorsortiert angeliefert werden, da eine Trennung der verschiedenen Fraktionen nicht erst auf der Anlage vorgenommen werden kann!
  • Es werden pro Anlieferung nicht mehr als 2 verschiedene Fraktionen angenommen. Das heißt z.B. Sperrmüll + Bauschutt, Elektrogeräte + Grünschnitt, Baumischabfälle + Altreifen, Kartonagen + Altholz. Beachten Sie bitte, dass Sperrmüll und Möbelholz aus Sperrmüll als verschiedene Fraktionen angesehen werden. 
  • In Großraumfahrzeugen (Transportern u.ä.) und großen Anhängern darf nur 1 Fraktion angeliefert werden.
  • Unsortierte Anlieferungen (z.B. Haushaltsauflösungen) bitte direkt auf der AVA in Velsen anliefern, größere Bauschuttmengen auf der Bauschuttdeponie.
  • Es werden grundsätzlich keine Anlieferungen durch Gewerbetreibende angenommen.
  • Bitte beachten sie die Mengenbegrenzungen bei Sperrmüll (max. 2 m3), Baumischabfällen und Bauschutt (jeweils max. 1m3)
  • Es sind maximal 2 Insassen pro PKW erlaubt. Kinder müssen im Fahrzeug bleiben.
  • Die Anzahl der Anlieferer ist begrenzt: Es dürfen max. 10 Fahrzeuge gleichzeitig auf das Gelände. Bitte zügig entladen und das Gelände verlassen!
  • Das Fahrzeug darf nur zur Anmeldung/Kontrolle und zum Entladen verlassen werden.
  • Es erfolgt keine Hilfeleistung beim Entladen.
  • Sonderabfälle werden nur Samstag, den 27.Februar beim Ökomobiltermin von 13.30 bis 15.45 Uhr, bzw. Mittwoch, den 24. März  von 11.00 bis 13.15 angenommen.
  • Den Anweisungen des Personals ist unbedingt Folge zu leisten.
  • Entsorgerfahrzeuge (Tausch von Containern) haben Vorrang bei der Ein- und Ausfahrt. 

 

 

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