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Beurkundung von Sterbefällen

Beurkundung von Sterbefällen Das Standesamt Ensdorf beurkundet den Tod der Personen, die im Gebiet der Gemeinde verstorben sind oder tot aufgefunden wurden.

Jeder Sterbefall ist spätestens am 3. Werktag nach dem Todestag dem Standesamt anzuzeigen.

In der Regel nehmen die beauftragten Bestattungsunternehmen die Anzeige des Sterbefalls für die Angehörigen vor. Diese sind darüber informiert, welche Unterlagen zur Beurkundung benötigt werden.

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