Heiraten in Ensdorf
Der Eheschließung geht die „Anmeldung“ voraus.
Dabei wird durch das Standesamt geprüft, ob die Ehe geschlossen werden kann, d.h. ob es Ehehindernisse oder -verbote gibt. Das frühere „Aufgebot“ wurde zum 01.07.1998 ersatzlos abgeschafft, so dass keine Veröffentlichung Ihrer Eheschließung durch Aushang mehr erfolgt. Zum Heiraten gehören immer zwei Menschen. Melden Sie Ihre Eheschließung daher möglichst gemeinsam an.
Zuständigkeit
Zuständig für die Anmeldung der Eheschließung ist das Standesamt, in dessen Bezirk einer von Ihnen beiden wohnt. Bei mehreren Wohnsitzen haben Sie die Wahlmöglichkeit. Sofern Sie in der Gemeinde Ensdorf gemeldet sind, kann mit der Anmeldung sogleich der Heiratstermin verbindlich festgelegt werden. Natürlich können Sie auch in Ensdorf heiraten, wenn Sie nicht hier wohnen. In diesem Fall melden Sie Ihre Eheschließung bei Ihrem „Wohnsitzstandesamt“ an und setzen sich gleichzeitig zwecks Terminvereinbarung mit uns in Verbindung. Notwendige Unterlagen Welche Dokumente für die Anmeldung der Eheschließung in Ihrem Fall erforderlich sind, erfahren Sie von Ihrem Standesamt. Kommen Sie bitte entweder während der Dienstzeiten vorbei oder rufen Sie an. Wir werden Sie gerne informieren.
Heiratsort und Terminvereinbarung
In Ensdorf können Sie während den Öffnungszeiten an unterschiedlichen Orten, im kleinen oder größeren Kreise mit Familie und Freunden, den Bund für´s Leben schließen:
- im Trauzimmer des Rathauses,
- im Sitzungssaal des Rathauses (mit größeren Gesellschaften),
- Fördermaschinengebäude der Schachtanlage Duhamel auf dem Ensdorfer Bergwerksgelände (freitags nach Absprache).
Trauzimmer
Wunschtermin
Soweit möglich, versuchen wir den Wünschen der Brautleute für diesen wichtigen Schritt im Leben nachzukommen. Zusätzlich zu den Öffnungszeiten bieten wir Sondertermine an Samstagen an. Bitte erkundigen Sie sich beim Standesamt Ensdorf ob Ihr Wunschtermin noch frei ist und reservieren diesen bei uns nur dann, wenn Sie tatsächlich hier heiraten wollen. Eine verbindliche Terminzusage kann erst erfolgen, wenn die Anmeldung der Eheschließung vorliegt und positiv geprüft ist. Dies ist frühestens 6 Monate vor dem Eheschließungstermin möglich, sollte dann aber zeitnah in die Wege geleitet werden, damit Sie nicht einem anderen Paar dessen Wunschtermin blockieren. Selbstverständlich ist es auch möglich, kurzfristig in die Ehe zu starten, sobald alle erforderlichen Unterlagen beim Standesamt vorliegen.
Gebühren Auszug aus dem Gebührentarif
- Prüfung der Ehefähigkeit nach deutschem Recht (beinhaltet die Trauung im Rathaus) 55,00 €
- Prüfung der Ehefähigkeit nach ausländischem Recht 80,00 – 160,00 €
- Trauungen außerhalb des Rathauses nach der Saarländischen Gebührenordnung (siehe Heiratsorte) 100,00 – 200,00 €
- Trauungen außerhalb der üblichen Öffnungszeiten 83,00 € - 214,00€
- Durchführung der Eheschließung nach Anmeldung bei einem anderen Standesamt 40,00 €
Trauzeugen
Seit dem 01.07.1998 besteht keine Verpflichtung mehr, Trauzeugen zur Eheschließung mitzubringen. Aber wenn Sie möchten, haben Sie weiterhin die Möglichkeit, einen oder zwei Trauzeugen zu benennen, die bei der Trauzeremonie dabei sein sollen. Trauzeugen müssen volljährig sein, der deutschen Sprache mächtig und sich durch gültige Ausweispapiere (Personalausweis oder Reisepass) legitimieren können. Dauer Inklusive Trauansprache, Ringtausch und Unterschriften dauert eine standesamtliche Trauung ca. 20 Minuten. Sollten Sie eine musikalische Umrahmung wünschen bzw. eine persönliche Traurede, kann die Zeremonie auch länger dauern. Sollten Sie einen Sektempfang wünschen, bringen Sie bitte Sekt und Gläser mit, dann können Sie mit Ihren Gästen im Anschluss an dieses schöne Ereignis gemeinsam anstoßen.
Ehefähigkeitszeugnis online beantragen
Wer als Deutscher im Ausland heiraten möchte, benötigt oft ein Ehefähigkeitszeugnis. Unter folgendem Link ist es möglich ein Ehefähigkeitszeugnis auch online zu beantragen. Die hierzu benötigten Unterlagen im Original (entspr. evtl. übersetzt und/oder überbeglaubigt) können dann postalisch an das Standesamt versandt werden. Urkunden, welche von saarländischen Standesämtern stammen, müssen nicht eingereicht werden, da wir auf diese zugreifen können. Für Nachfragen stehen wir Ihnen unter standesamt@gemeinde-ensdorf.de gerne persönlich zur Verfügung.
Wegen der Notwendigkeit der BundID wird die Nutzung eines Smartphones empfohlen: