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Satzung über wiederkehrende Straßenausbaubeiträge (WKB-Satzung)

Anfang Oktober hat der Gemeinderat einstimmig die Satzung über die Erhebung von wiederkehrenden Straßenausbaubeiträgen (WKB-Satzung) beschlossen. Die Satzung wurde in der letzten Ausgabe des Mitteilungsblatts veröffentlicht und tritt zum 01. Januar 2026 in Kraft. Sie ersetzt – mit wenigen Ausnahmen – die seit 1992 gültige Satzung über einmalige Ausbaubeiträge. Mit der Veröffentlichung der WKB-Satzung beginnt die Verwaltung den Dialog mit den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern. Über das Mitteilungsblatt sowie unsere Medienkanäle werden wir in den kommenden Wochen FAQ-Beiträge und Beispielberechnungen bereitstellen, um die Ermittlung der Beitragsgrundlagen und die spätere Erhebung möglichst transparent zu erläutern. In den nächsten Wochen erhalten alle beitragspflichtigen Grundstückseigentümer ein Informationsschreiben der Gemeinde, in dem die ermittelten beitragspflichtigen Flächen detailliert aufgeführt sind.

Bereits heute möchte ich Sie zu der öffentlichen Informationsveranstaltung ins Bergmannsheim am 19. November 2025 um 18:00 Uhr einladen, bei der wir das Thema ausführlich vorstellen und Ihre Fragen beantworten werden. Sie haben Fragen? Joachim Lay, der zuständige Ansprechpartner im Rathaus, unterstützt Sie gerne.

Sprechzeiten ab dem 03. November: montags und mittwochs von 09:00 – 12:00 Uhr und donnerstags von 13:00 – 16:00 Uhr.

Alle Infos hier

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