Bundestagswahl am 23. Februar 2025
Aufgrund der vorgezogenen Neuwahlen wurden die Wahlbenachrichtigungsbriefe im weißen Fensterkuvert mit der Aufschrift –Wichtige Wahlunterlagen- ab Mitte Januar zugstellt.
Die vorgezogene Neuwahl führt zu verkürzten Fristen, die per Verordnung von der Bundesinnenministerin erlassen werden. Diese Fristen betreffen die Aufstellungsverfahren für die Wahlvorschläge und damit auch den Briefwahlzeitraum.
Aufgrund der verkürzten Fristen zur Zulassung der Wahlvorschläge wird die Briefwahl allerdings bei dieser Wahl erst im Februar (2 Wochen vor der Wahl) beginnen. Erst nach der Lieferung der Stimmzettel können die Briefwahlunterlagen durch uns versendet bzw. ausgehändigt werden. Die Antragsstellung ist jedoch schon möglich.
Bitte beachten Sie bei dieser Wahl, dass Sie ihre Briefwahlunterlagen "erheblich früher" beantragen, ausfüllen und zurücksenden als normalerweise dies der Fall ist.
Welche Möglichkeiten für die Beantragung
Mit den Angaben auf der Wahlbenachrichtigung können Sie über die Internetseite der Gemeinde www.gemeinde-ensdorf.de online einen Antrag stellen. Bei der Beantragung über das Online-Portal werden Ihre persönlichen Daten abgefragt.
Auch haben Sie die Möglichkeit dies schriftlich zu tun (durch Ausfüllen der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes und Abgabe im Rathaus).
Ohne die Daten der Wahlbenachrichtigung ist die Antragstellung per E‐Mail an wahlen@gemeinde-ensdorf.de möglich. In diesem Fall müssen Sie neben dem Familiennamen, Vornamen und der Wohnschrift in Ensdorf auch Ihr Geburtsdatum angeben.
Mit personalisiertem QR-Code: schnell und sicher Briefwahl beantragen
Noch schneller und einfacher geht es mit dem persönlichen QR-Code, der auf Ihrer Wahlbenachrichtigung abgedruckt ist: Einfach den QR-Code mit der Kamera-App des Handys in den Fokus nehmen und sich zur passenden Webseite weiterleiten lassen. Dort ist alles bereits vorbereitet, sodass die Briefwahlanlagen nach einer kurzen Kontrolle schnell beantragt werden können.
Eine Antragstellung über Telefon oder per SMS ist nicht möglich.
Briefwahlbüro
Ab dem 10.02.2025 können Sie direkt vor Ort wählen bzw. Ihre Wahlunterlagen mitnehmen. Wahlkabinen und eine Urne für Stimmenzettel stehen dafür bereit.
Das Briefwahlbüro (EG Zimmer Nr. 102, Tel. 06831-504-158) ist montags bis mittwochs von 8:00 bis 13:00 Uhr und von 13:30 bis 16:00 Uhr, donnerstags 8:00 bis 13:00 Uhr und von13:30 bis 17:00 Uhr sowie freitags von 8:00 bis 12:00 Uhr geöffnet.
Beachten Sie bei der Bevollmächtigung Dritter:
Eine Aushändigung der Briefwahlunterlagen an Dritte ist nur zulässig, wenn
- eine schriftliche Vollmacht über die Berechtigung zur Empfangnahme durch Dritte vorliegt und
- der Bevollmächtigte schriftlich gegenüber der Gemeinde versichert, dass er nicht mehr als 4 Wahlberechtigte vertritt.
Wahlscheine und Briefwahlunterlagen können bis Freitag, 21.02.2025, 15.00 Uhr beantragt werden. Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung kann auch am Wahltag 23.02.2025 bis 15.00 Uhr Briefwahl beantragt werden.
Letzter Zeitpunkt für die Erteilung eines neuen Wahlscheines, wenn der beantragte Wahlschein nicht zugegangen oder verloren gegangen ist, ist Samstag, 22.02.2025 bis 12:00 Uhr.
Bei Fragen können Sie sich gerne telefonisch an das Wahlamt wenden (Frau Schmitt unter Tel. 504-112 oder Frau Maurer Tel. 504-120).