Öffentliche Zahlungsaufforderung
Die Steuerpflichtigen der Gemeinde Ensdorf werden auf den Steuerzahltermin am 15.11.2018 hingewiesen.
Bis zu diesem Termin sind an die Gemeinde Ensdorf zu entrichten:
1. Gewerbesteuer-Vorauszahlungen 2018, 4. Rate
2. Grundsteuer, Hundesteuer sowie die
3. Beiträge zur Landwirtschaftskammer, 4. Rate
Wird eine Zahlung nicht rechtzeitig geleistet, so werden mit Ablauf des Fälligkeitstages Säumniszuschläge erhoben.
Die Gemeindekasse Ensdorf nimmt keine Barzahlungen entgegen. Zahlungen sind auf eines der in den Steuer- bzw. Abgabebescheiden angegebenen Konten der Gemeindekasse zu leisten.
Bei Zahlungen und Überweisungen bitte unbedingt den Verwendungszweck und das Kassenzeichen angeben.
Außerdem wird mitgeteilt, dass bei den Konten, für die eine Abbuchungsermächtigung besteht, die fälligen Beträge am 15.11.2018 abgebucht werden.
Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne auf Wunsch die Gemeindekasse, Rathaus, Zimmer 107, Tel. 504-123 und das Steueramt, Zimmer 109, Tel. 504-125.
Ensdorf, den 17.10.2018
-Hartwin Faust-
Bürgermeister