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Bürgerdienste EU-Richtlinien

Am 12. Dezember 2006 wurde die Richtlinie 2006/123/EG des  Europäischen Parlaments und des Rates über Dienstleistungen im Binnenmarkt –  besser bekannt als EU-Dienstleistungsrichtlinie (kurz: EU-DLR) – verabschiedet.  Ihre Bestimmungen müssen bis zum 28.12.2009 von allen zuständigen Behörden in  den Mitgliedsstaaten umgesetzt werden.

Sie zielt darauf ab, dass die Gründung betrieblicher  Niederlassungen europaweit erleichtert und das Erbringen von Dienstleistungen  über Landesgrenzen hinweg vereinfacht wird. Dadurch soll eine Liberalisierung  des Binnenmarktes und somit eine wirtschaftsfördernde Ausweitung des  innereuropäischen Wettbewerbs erreicht werden.

Für die Europäische Union ist die EU-DLR somit ein zentraler  Baustein der Lissabon-Agenda und soll dabei helfen, Europa zum  wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensgestützten Wirtschaftsraum der  Welt werden zu lassen. Ursprünglich erstreckt sich der örtliche Geltungsbereich  der EU-Dienstleistungsrichtlinie nur auf EU-Dienstleister ohne deutschen Pass.  Die Wirtschaftsministerkonferenz hat jedoch beschlossen, dass die  Erleichterungen auch den inländischen Dienstleistern zugute kommen sollen. Dafür  sprechen neben politischen vor allem verfassungsrechtliche Gründe  (Gleichbehandlungsgebot und Diskriminierungsverbot). Besondere  Dienstleistungsbereiche sind ausdrücklich durch Art. 2 Abs. 2 EU-DLR  ausgenommen. Die Richtlinie findet unter anderem keine Anwendung auf  nicht-wirtschaftliche Dienstleistungen von allgemeinem Interesse, Finanz- und  Verkehrsdienstleistungen, Dienstleistungen und Netze der elektronischen  Kommunikation, Leiharbeitsagenturen, Gesundheitsdienstleistungen oder private  Sicherheitsdienste.  

Kontaktformular EU Dienstleistungsrichtlinie

Seit dem 28.12.2009 können Sie hier EU-DLR relevante Leistungen der Gemeinde Ensdorf elektronisch beantragen. Für alle anderen EU-DLR relevanten Anfragen steht Ihnen steht Ihnen nachfolgendes allgemeines

zur Verfügung.

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