Bund-Länder-Gipfel: Die wichtigsten Beschlüsse vom 22./23. März im Überblick
In der Nacht vom 22./23. März 2021 haben Bund und Länder erneut über die weitere Vorgehensweise in der Corona-Pandemie beraten.
Dabei wurden folgende Beschlüsse gefasst:
- Aufgrund der steigenden Inzidenzwerte wird der Lockdown in Deutschland bis mindestens zum 18. April 2021 verlängert.
- Vom 1. bis einschließlich 5. April, also vom Gründonnerstag bis Ostermontag, wird das öffentliche, wirtschaftliche und private Leben weitgehend heruntergefahren. Gründonnerstag und Karsamstag werden demnach einmalig als "Ruhetage" definiert und mit weitgehenden Kontaktbeschränkungen verbunden. Ausnahme: Karsamstag. Hier soll demnach der "Lebensmittelhandel im engeren Sinne" geöffnet bleiben.
- Private Zusammenkünfte sollen auf den eigenen Haushalt und einen weiteren Hausstand, jedoch maximal fünf Personen beschränkt werden. Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgezählt.
- Ansammlungen im öffentlichen Raum sind in dieser Zeit generell untersagt.
- Außengastronomie muss, dort wo sie bereits geöffnet war, für diese fünf Tage wieder geschlossen werden.
- Kirchen und Religionsgemeinschaft werden gebeten, an Ostern nur Online-Angebote für die Gläubigen zu machen.
- Impf- und Testzentren sollen geöffnet bleiben.
- In Landkreisen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 100 sollen die geltenden Corona-Beschränkungen noch einmal verschärft werden.
- Für Urlauber im Ausland soll über eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes eine generelle Testpflicht vor dem Rückflug eingeführt werden. Sie soll zur Voraussetzung für die Einreise nach Deutschland gemacht werden.
- Über die Osterfeiertage soll es nach Möglichkeit keine Präsenzgottesdienste geben.
- Die Corona-Tests für Schülerinnen, Lehrkräfte und Kita-Beschäftigte sollen weiterhin ausgeweitet werden