Corona Maßnahmen
Die Verordnung zur Änderung infektionsrechtlicher Verordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie wurde im Saarland bereits bis 21. Februar verlängert. Am vergangenen Mittwoch haben die Kanzlerin und die Länderchefs erneut über das weitere bundesweite Vorgehen nach dem 14. Februar hinaus beraten. Bereits vor Redaktionsschluss dieser Ausgabe zeichnen sich erste Ergebnisse ab: So sieht es u.a. derzeit stark danach aus, dass sich der Lockdown bis Anfang März verlängert, verstärkt Konzepte zur Wiederaufnahme des Betriebes von Kitas, Schulen und Betreuungseinrichtungen werden und insbesondere im Bereich Impfen und Testungen es zu einer spürbaren Verbesserung der Angebote kommen soll.
Während bundesweit die Zahl der Infizierten deutlich zurückgegangen ist, liegt im Saarland der 7-Tage-Inzidenzwert immer noch um die 100, in unserem Landkreis sogar noch über dem Landesdurchschnitt. Ich verstehe auf der einen Seite sehr gut den Frust und die Enttäuschung über einen schier endlos währenden Lockdown, der insbesondere bei den Selbständigen an deren Existenz rüttelt. Andererseits sind die Entscheider in Bund und Land von der Sorge getrieben, dass bevor das Ziel von weniger als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner in einer Woche nicht erreicht ist, es fahrlässig wäre, die strengen Corona-Maßnahmen jetzt zu lockern. Dennoch - und gerade angesichts der bisherigen Dauer - bin ich umso mehr der Meinung, dass wir für die kommenden Wochen ein Ausstiegsszenario benötigen. Deshalb sind mir persönlich die mittlerweile diskutierten inzidenzorientierten Stufenpläne für einen Ausstieg sehr sympathisch. Ohne mich auf konkrete Zahlen festlegen zu können, benötigen wir doch alle eine grobe Leitlinie, belastbare Kennzahlen für unser gemeinsames Ziel, endlich wieder mehr Freiheiten genießen zu können. Ich glaube, dass es nur gelingen wird der derzeit stark schwindenden Akzeptanz für eine nochmalige Verlängerung der Maßnahmen zu begegnen, wenn eine schrittweise Rückkehr zur Normalität an bestimmten Voraussetzungen festgemacht wird. Dies gilt vor allem für die Gastronomie und den Einzelhandel aber auch für die Kitas und Schulen.