Mittelstandshilfe Corona des Saarlandes
Die saarländische Landesregierung hat nun –neben dem Überlebenspaket für kleine und kleinste Unternehmen mit nicht mehr als 10 Angestellten- auch ein zusätzliches Zuschussprogramm für mittlere Unternehmen mit über 10 bis 100 Beschäftigten aufgelegt. Das Saarland mobilisiert dafür 82 Mio. Euro zur Unterstützung der Unternehmen im Saarland und damit zur Sicherung von Arbeitsplätzen.
Das neue Zuschussprogramm sieht drei Stufen vor:
• Unternehmen bis unter 25 Beschäftigte können bis zu 15.000 € bekommen
• Unternehmen ab 25 bis unter 50 Beschäftigte können bis zu 20.000 € bekommen
• Unternehmen ab 50 bis einschließlich 100 Beschäftigte können bis zu 25.000 € bekommen
Wie schon bei der Kleinunternehmer-Soforthilfe handelt es sich um Zuschüsse für in ihrer Existenz bedrohte Unternehmen, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Eine Rückzahlung ist nur erforderlich, wenn sich bei Nachprüfungen herausstellt, dass die Fördervoraussetzungen entgegen der Antragstellung nicht erfüllt waren oder eine Überkompensation des Liquiditätsengpasses vorliegt. Voraussetzung für die Hilfe ist zudem, dass das Unternehmen nicht bereits vor dem 31.12.2019 in Schwierigkeiten war.
Das Antragsformular kann ab sofort auf der Website des Wirtschaftsministeriums auf www.corona.wirtschaft.saarland.de gestellt werden. Die Antragstellung zur Mittelstandshilfe ist ausschließlich über den auf dieser Seite aufgeführten Link Direkt zur Antragstellung der Mittelstandshilfe Corona möglich. Das Wirtschaftsministerium weist aufgrund von betrügerischen Vorfällen in Nordrhein-Westfalen mit Face-Webseiten darauf hin, dass Unternehmensdaten ausschließlich auf dieser Seite eingetragen werden sollten.
Das Ministerium bittet Antragstellerinnen und Antragsteller zudem, die Anträge sorgsam und gründlich auszufüllen und nur einmal zu stellen. Nachreichungen von Unterlagen oder Korrekturen sind grundsätzlich ausgeschlossen.
Haben Sie Fragen zur Antragstellung können Sie sich gerne an die zentrale Anlaufstelle für Wirtschaftsförderung der Gemeinde Ensdorf, Frau Schmitt, unter Tel.-Nr. 06831/504-112 oder per Mail an bschmitt@gemeinde-ensdorf.de wenden. Auch in Sachen sonstiger notwendiger Hilfestellungen können sich Ensdorfer Unternehmen an Frau Schmitt wenden.