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Standesamt der Gemeinde Ensdorf nimmt Trauungen im kleinsten Kreis vor

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Vor dem Hintergrund der aktuell abnehmbaren Infektionsgeschwindigkeit und der aus diesem Grund in der Änderungsverordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie nunmehr vorgesehenen Lockerungen sind aus Sicht des Ministeriums für Inneres, Bauen und Sport auch die bisherigen Beschränkungen hinsichtlich der Durchführung von Eheschließungen zu lockern. Nach den neuen Verordnungsregelungen wird nunmehr auch eine Eheschließung grundsätzlich als „Wahrnehmung eines dringend erforderlichen Termins bei einer Behörde“ angesehen und als triftigen Grund für das Verlassen der Wohnung gewertet.

Daher werden in Ensdorf derzeit Trauungen im kleinsten Kreis, d. h. nur mit den Brautleuten stattfinden. Die ggf. erforderliche Hinzuziehung eines Dolmetschers ist zusätzlich möglich.

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