Zustellung von Bescheiden über Grundbesitzabgaben im Jahr 2021
Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger!
Wie bereits in den Vorjahren werden die Bescheide über Grundbesitzabgaben (Grundsteuer A + B, Hundesteuer, LWK-Beitrag) am Jahresanfang nicht flächendeckend zugestellt.
Aus Ersparnisgründen erfolgt diese Handhabung. Stattdessen hat der Ihnen in 2020 oder den Vorjahren (letztmalig in 2018 an alle Haushalte) zugestellte Bescheid Geltung. Dieser Bescheid gilt für die Folgejahre bis Ihnen ein anderer Bescheid zugeht.
Sollte ein Bescheid nicht mehr auffindbar sein, kostet ein Ersatzbescheid 2,60 € + 0,80 € Portokosten.
Bei Änderungen des Hebesatzes bzw. Eigentümerwechsel oder bei Änderung des Grundsteuermessbetrages oder Neuveranlagungen erhalten Sie selbstverständlich weiterhin einen neuen Grundsteuerbescheid.
Entsprechende Bescheide werden ab 22.01.2021 versendet.
Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne das Steueramt, Zimmer 101, Tel. 504-125.
Ensdorf, den 20.01.2021
Jörg Wilhelmy
Bürgermeister