Wichtige Informationen zum aktuellen Jugendschutzgesetz (JuSchG)
Immer wieder tauchen Fragen oder Diskussionen sowohl von Seiten Jugendlicher als auch Eltern auf, was bei bestimmten Anlässen das Jugendschutzgesetz dazu sagt, bzw. wie es ausgelegt wird. Natürlich ist es entscheidend, was der Gesetzgeber hinsichtlich der Jugendschutzbestimmungen vorschreibt.
Dennoch gibt es hier und da einen gewissen "Spielraum" - aber auch nicht generell. So darf zwar ein Jugendlicher über 16 Jahren vom Gesetz her Bier konsumieren, das muss aber noch nicht heißen, dass dies seine Eltern auch billigen.
Andererseits können Eltern einem 16-jährigen nicht erlauben in der Öffentlichkeit zu rauchen, da dies inzwischen nun noch Erwachsenen erlaubt ist.
Sollten darüber hinaus noch Fragen oder Anregungen bestehen, können Sie sich auch gerne persönlich an mich wenden.