Zuständigkeit des LfS für Ensdorf
Der Landesbetrieb für Straßenbau ist für die Landstraßen in Ensdorf zuständig. Das betrifft die L-345 Bei Fußenkreuz und Teile der Provinzialstraße -Bei Fußenkreuz bis Kreisverkehr Rathaus- sowie die L-139 Am Schwalbacher Berg und Teile ebenfalls Teile der Provinzialstraße - Kreisverkehr Am Schwalbacher Berg bis Kreisverkehr Rathaus sowie die Saarlouiser Straße.
Straßenschäden in diesen Bereichen können Sie direkt telefonisch oder per E-Mail an den LfS melden.