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Rattenbekämpfung

Bild Rattenbekämpfung - GS

Nach der Verordnung über die Rattenbekämpfung im Saarland hat jeder Grundstückseigentümer, Pächter, Mieter oder sonstiger Nutzer von bebauten und unbebauten Grundstücken innerhalb geschlossener Ortschaften bei Rattenbefall eine Bekämpfungspflicht.

Denken Sie bitte daran, dass Ratten gefährliche Krankheiten übertragen und erfolgreich nur gemeinsam und großflächig bekämpft werden können.

Schon durch sehr einfache Maßnahmen lassen sich wirkungsvolle Effekte erzielen.

Durch folgende Maßnahmen kann das Eindringen von Ratten in die Wohnumgebung oder andere Lebensbereiche des Menschen verhindert werden:

  1. Lebensmittelreste nicht achtlos wegwerfen
  2. Müll- und Biotonnen verschließen, offenstehende Deckel durch Überfüllung vermeiden
  3. Fleisch- und Fischabfälle, Knochen und gekochte Speisereste aus hygienischen Gründen in dem    Behälter, der als nächstes geleert wird (Restmüll – oder Biotonne) entsorgen
  4. gelbe Säcke nicht an von Ratten erreichbaren Plätzen lagern
  5. entsorgen sie keine Lebensmittelreste über die Toilette oder das Waschbecken
  6. Futter für Haustiere bzw. Nutztiere in geschlossenen Behältern lagern
  7. verzichten sie auf übertriebenes Füttern von Vögeln im Freien
  8. Komposthaufen und unverschlossene Komposter auf Hinterhöfen und in Gärten bieten den Ratten einen optimalen Lebensraum. Nach Möglichkeit dafür geeignete verschlossene Behältnisse verwenden oder mit geeigneter Abdeckung arbeiten.

Bitte helfen Sie mit!

Der Erfolg liegt im gesundheitlichen Interesse der gesamten Bevölkerung.

Der Bürgermeister

als Ortspolizeibehörde

Jörg Wilhelmy

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