Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für im Ausland lebende Deutsche
Wählerverzeichnis –Bundestagswahl- Eintragung von im Ausland lebenden Deutschen beantragen
Für jeden Wahlbezirk wird ein amtliches Wählerverzeichnis geführt. Sein Wahlrecht ausüben kann in der Regel nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist.
Im Ausland lebende Deutsche, die bei keiner Meldebehörde in Deutschland gemeldet sind, werden nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis aufgenommen.
Zuständige Stelle
die Gemeinde, in der Sie vor Ihrem Fortzug aus Deutschland zuletzt gemeldet waren
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