Radfahrer aufgepasst!
In der letzten Zeit wird verstärkt festgestellt, dass Radfahrer auf den Gehwegen fahren. Dies stellt sowohl für Fußgänger als auch für die Radfahrer selbst eine Gefahr dar.
Generell ist es so, dass Fahrzeuge, wozu auch Fahrräder gehören, die Fahrbahn benutzen müssen.
Gemäß Straßenverkehrsordnung ist es lediglich Kindern bis 8 Jahre mit Begleitperson erlaubt, mit einem Fahrrad den Gehweg zu befahren.
Auch in diesem Fall ist zu beachten, dass der Fußgänger immer Vorrang hat.
Bitte nutzen Sie unsere eigens für Radfahrer angelegten Schutzstreifen, insbesondere im Bereich der Provinzialstraße, Am Schwalbacher Berg und den Radweg im Bereich der Saarlouiser Straße.