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Umfangreiche Einschränkungen, die der Bund und die Länder gemeinsam beschlossen haben:

Zahlreiche Geschäfte und Einrichtungen des öffentlichen Lebens bleiben im Saarland ab Mittwoch zu wie Bsp. Sauna- und Badeanstalten, Kinos, Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen und ähnliche Einrichtungen, Messen, Spezialmärkte, Wettannahmestellen, Tagungs- und Veranstaltungsräume, Clubs und Diskotheken, Shishabars, Spielhallen, Vereinsräume, Bordellbetriebe, Museen, Sporthallen, Sport- und Spielplätze, Fitnessstudios, Bibliotheken, Wellnesszentren, Thermen, Tanzschulen, Zoo und Tierparks, Vergnügungsstätten, Fort- und Weiterbildungsstätten, Volkshochschulen, Musikschulen und Jugendhäuser. Davon betroffen sind auch Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubengemeinschaften.

Damit will die Landesregierung das Coronavirus eindämmen. 

Diese Geschäfte bleiben offen:

  •     Lebensmittelläden,
  •     Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste,
  •     Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser und Drogerien,
  •     Tankstellen,
  •     Banken und Sparkassen, Poststellen,
  •     Reinigungen, Waschsalons,
  •     Zeitungsverkauf,
  •     Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte sowie der Großhandel.

Dienstleister und Handwerker dürfen ebenfalls weiter arbeiten.

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