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Wichtige Informationen zum aktuellen Jugendschutzgesetz (JuSchG)

Immer wieder tauchen Fragen oder Diskussionen sowohl von Seiten  Jugendlicher als auch Eltern auf, was bei bestimmten Anlässen das  Jugendschutzgesetz dazu sagt, bzw. wie es ausgelegt wird. Natürlich ist  es entscheidend, was der Gesetzgeber hinsichtlich der  Jugendschutzbestimmungen vorschreibt.

Dennoch gibt es hier und da einen  gewissen "Spielraum" - aber auch nicht generell. So darf zwar ein  Jugendlicher über 16 Jahren vom Gesetz her Bier konsumieren, das muss  aber noch nicht heißen, dass dies seine Eltern auch billigen. 

Andererseits können Eltern einem 16-jährigen nicht erlauben in der  Öffentlichkeit zu rauchen, da dies inzwischen nun noch Erwachsenen  erlaubt ist.

Sollten darüber hinaus noch Fragen oder Anregungen bestehen, können  Sie sich auch gerne persönlich an mich wenden.

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